Brunnenvergifter

Grundwasserschutz muss praktikabel bleiben, sagt Julia  Klöckner. Die Bundeslandwirtschaftsministerin steht fest an der Seite der Agrarindustrie. Julia Klöckner: „Der Schutz unseres Grundwassers geht uns alle an. Auch die Landwirtschaft leistet ihren Beitrag dazu.“ Welchen Beitrag? Ähm, wer sorgt nochmal dafür, dass zu viel Nitrat im Grundwasser ist? Und wer pumpt das Grundwasser zur Bewässerung von Kartoffeln und Mais ab? Richtig die konventionelle Landwirtschaft. Die Bauern, denen sowohl das Trinkwasser als auch der Pestizideinsatz – völlig egal sind. Jetzt barmt Frau Klöckner über die Düngeverordnung aus dem Jahr 2017….Ich habe mal versucht herauszubekommen, was sich wirklich ändert zur alten kritisierten Verordnung – ich hab nichts gefunden. Die EU-Kommission auch nicht. Frau Klöckner möchte  nun das Grundwasser „noch besser“ schützen – Hä? Es gab vorher keinen Grundwasserschutz und jetzt auch nicht.  Das „Mysterium“ schlägt allen Ernstes Aufzeichnungspflichten vor….Die Bauern sollen protokollieren wie viel Liter Gülle sie auf dem Acker verteilen…. das ist so richtig nah an der bäuerlichen Praxis.
Dumm nur dass gegen Deutschland seit Oktober 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Nitrat-Richtlinie läuft. Und trotz Hinhaltetaktik  hat die EU Kommission Deutschland im April 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-543/16) stammt vom 21. Juni 2018. Als absehbar war, dass die deutsche Seite irgendetwas machen muss und um Zeit zu gewinnen, wurde im Jahr 2017 die alte Düngeverordnung „überarbeitet“. Allerdings nicht wirklich – wie auch die Europäischen Kommission feststellte. Ohne den Druck der EU würde sich überhaupt nichts ändern. Denn die Bauernlobby in der Regierung hält den Grenzwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar für zu niedrig und hält es auch nicht für nötig, überhaupt irgendetwas in den nitratbelasteten Gegenden wie Schleswig-Holstein zu unternehmen. Die EU-Kommission wirft der Bundesregierung „die zu geringe Stringenz der Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten“ vor. Jetzt wollen die Lobbyisten den Kontrollwert ganz streichen und die Bauern sollen – jeder für sich – berechnen wie viel Nitrat sie pro Hektar ausbringen. Und sie dürfen selbst den Düngebedarf berechnen. Und da werden ja wohl dann keine Überschreitungen mehr vorkommen – oder? Die Nitratmenge bleibt so im Unklaren. Sehr gut! Und damit unser Trinkwasser nicht noch mehr belastet wird, schlägt die Bundesregierung vor:
-Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
-Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 % abgesenkt.
-Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger muss zukünftig schlagbezogen berechnet werden, d.h. für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar. – zur Erinnerung die EU will 60 kg Stickstoff pro Hektar – das ein Drittel!
-Wenn eine Sommerkultur, wie z.B. Mais oder Zuckerrüben, angebaut wird, die erst im Frühjahr ausgesät wird, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden, damit der Boden über Winter mit einer Pflanzendecke bedeckt ist. Vor allem damit im Frühjahr wieder Gülle drauf kann. – Das haben unsere Bauern gemacht und kamen sich vor wie die Inkarnation eines Umweltschützers.
Übrigens:  Die Kosten für die aufwendige Trinkwasseraufbereitung in den Nitrat-belasteten Gegenden wird von allen Wasserkunden bezahlt.  Brunnenvergifter wurden früher aus dem Dorf getrieben …..heute bestimmen sie die Richtlinien der Politik.

Türkei – da wird nicht lange diskutiert

Ich sollte 2007 in einem EU-Twinningprojekt die Leitung der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen als „head of the unit“.  Mein Name stand in allen Vertragsentwürfen und auch in der finalen Fassung. Als die deutsche Seite  den Vertragstext auf den letzten Drücker zur Unterschrift erhielt, war mein Name überall rausgestrichen – ohne Kommentar. Nachfragen des zuständigen Ministeriums wurden nicht beantwortet. Man konnte nur spekulieren. Die türkische Seite sagte nichts und hatte auch im Verlauf der Verhandlungen nichts gesagt. So einfach ging das vor 13 Jahren und so einfach geht das heute auch noch. Wenn man sich es anders überlegt, dann auch kommentarlos – wie im Falle des ZDF Korrespondenten. Der hatte zwar angedeutet, er werde aus dem Iran über die Türkei berichten, aber das tun andere Journalisten inzwischen auch. Also bleibt nur Spekulation. Wie in meinem Fall. „Türkei – da wird nicht lange diskutiert“ weiterlesen

Machtverlust durch Sprache

Tja, der Verlust an Deutungshoheit ist schwer zu ertragen. Und wenn  der weiße Mann nichts anderes mehr hat als seine sekundären Geschlechtsmerkmale, dann verteidigt er die Privilegien zäh. Obwohl die Jungs es nicht wirklich wissen, wie es ist, ausgeschlossen zu werden nur wegen der sekundären Geschlechtsmerkmale. Inzwischen haben wir beim gesellschaftlichen Rückwärtsgang die 60er Jahren erreicht. Man will z.B. wieder „Herr im eigenen Haus sein“ (eine Parole aus der Zeit der Anwerbung von Gastarbeitern). „Machtverlust durch Sprache“ weiterlesen

08. März

In den Tagen rings um den 8. März wird hier oben – man soll es kaum glauben – einiges in Sachen Frauen geboten. Erst ins Kino zu „Zu guter Letzt“ mit einer notorisch schlecht gelaunten Shirley McLaine. Und dann zur Verfilmung des Lebens von Ruth Bader Ginsburg. Sie ist eine von drei Richterinnen am Supreme Court und in den USA als Ikone der Frauenrechtsbewegung berühmt. Ruth Bader Ginsburg, 85 Jahre alt, wird nun mit einer Leinwandadaption ihrer frühen Karrierejahre gewürdigt. Der Film „DIE BERUFUNG“ erzählt vom emanzipatorischen Kampf jener kongenialen Frau, die an Gerechtigkeit glaubte und mit einem bahnbrechenden Fall vor Gericht zog. Im temporeichen Schlagabtausch mit scheinbar unbelehrbaren Justizvertretern bewies Ginsburg, gespielt von der Oscar-nominierten Felicity Jones, Scharfsinn und Geisteswitz.
„Die Berufung ist ein ergreifendes Portrait des Kampfes einer brillanten Juristin für Geschlechtergerechtigkeit. Das Recht kann ein Motor sein für Veränderungen – es braucht aber bis heute engagierte Frauen (und Männer), die sich dafür stark machen, schreibt der Deutsche Juristinnenbund in einer Pressemitteilung. Die Zitate von ihr sprechen eine deutliche Sprache: „Ich will keine Bevorzugung auf Grund meines Geschlechts, ich will lediglich, dass unsere Brüder ihre Füße aus unserem Genick nehmen. „Über ihren Ehemann sagt sie: “ Er war der erste Junge, der registrierte, dass ich ein Gehirn habe und es benutze.“
Ruth Bader Ginsburg „Die Berufung“- jetzt im Kino u.a. in Flensburg am Sonntag, den 10. März.