…..….und keine Aussicht auf ausreichend Regen.


Wie ich die Großstadt hinter mir ließ und an die Küste zog
…..….und keine Aussicht auf ausreichend Regen.


Die heißen Tage habe ich in diesem Jahr nicht mit Provence-Krimis verbracht, sondern mit dem „Großen Plan“ von Wolfgang Schorlau.
(„Der große Plan“ – Dengler’s 9. Fall – Kiepenheuer& Witsch, 434 Seiten, 14,90 Euro)
In dem Krimi geht es um Griechenland – um die Ausplünderung im 2. Weltkrieg durch den NS-Staat und heute durch die Nachfolger im Geiste unter dem Titel „Eurorettung“. Deutlich wird noch einmal, dass der Regierungswechsel zu rot-grün vor 20 Jahren 1998 u.a. mit dem Euro-Beitritt Griechenlands erkauft wurde. Griechenland war einer der größten Abnehmer der deutschen Waffenindustrie und die wollte ihre Rechnungen lieber in Euro als in Drachmen beglichen haben. Die Drachme konnte – wie wir heute wissen – je nach Lage ziemlich unkompliziert auch mal abgewertet werden. Das passte den deutschen Wirtschaftsmagnaten nicht. Und da sich scheinbar die CDU weigerte – im Gegensatz zu den anderen europäischen Konservativen – die Griechen in die Eurozone zu lassen – wurden sie abgewählt.
Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich es damals erstaunlich fand, das Teile der Wirtschaft plötzlich den Wechsel wollten und auch die veröffentlichte Meinung die Sozen hochjazzte. Heute dagegen kann die SPD machen was sie will, sie wird immer in Grund und Boden geschrieben von eben jener veröffentlichten Meinung.
Ach ja und die Hilfsgelder halfen – wie inzwischen bekannt ist – nicht den griechischen Rentnern, sondern der Deutschen Bank und einigen französischen Geldhäusern. „Sommerlektüre 1“ weiterlesen

Da die SPD Fraktion Mitte März ihren Widerstand gegen den § 219 aufgab, läuft nun ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen und Plenardebatten. Am 27. Juni fand die Anhörung zu den Gesetzentwürfen von Linken, Grünen und der FDP vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) schreibt in einer Pressemitteilung am 27.6.2018 u.a.:
„Der § 219a StGB kein integraler Bestandteil des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist die Regelung verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Sie greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein und verletzt das Recht von (potentiellen) Patientinnen auf Zugang zu Informationen, gesundheitliche Selbstbestimmung sowie freie Arztwahl. Schließlich wirft §219a StGB wesentliche Fragen mit Blick auf das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter auf.“