Richtigstellungen….

…….wenn schon relativieren, dann aber bitte vollständig. Das weinende Mädchen, das zum Symbol der republikanischen Asylpolitik wurde, steht nicht in einem der Kinderlager, sondern an der mexikanischen Grenze, wo seine Mutter gerade von der Grenzpolizei kontrolliert wird. Im amerikanischen Originalton heißt es: „The asylum seekers had rafted across the Rio Grande from Mexiko and were detained by U.S. Border Patrol agents before sent to a processing center for possible separation.“ Das  Ganze soll zwei Minuten gedauert haben. Zeit genug für einen Fotografen, das Bild zu machen. Und sie waren auf dem Weg in ein Lager, in dem Eltern und Kinder getrennt werden.
Insofern ist das Bild eben doch ein Symbol für die momentane u.s. amerikanische Asylpolitik.

Ist der Juni kalt und nass……

…………ein Schauer  zieht aus Nordnordwest auf. Das ist der Sommeranfang bei uns im Norden. Aber genau dafür lieben ja wir unser Schleswig-Holstein!

Seit dem 9. Juni – seit der Schafskälte – gestaltet sich der Juni kühl und nass, wobei der Luftdruck erstaunlicherweise bei 1020 hPa relativ konstant bleibt. Für die Kombination aus Kälte und Nässe gibt es noch nicht einmal eine Bauernregel. Nur für die Windrichtung:  „Durch Juniwind aus Norden ist noch nichts verdorben worden“ oder die Nässe, die im Juni  das Gras  wachsen lässt: „Regnet’s am Margaretentage (10.Juni), dauert der Regen noch vierzig Tage oder 14 Tage.

Seehofer und Dublin III

Zum Weltflüchtlingstag und dem momentanen Angriff auf das Asylrecht hat die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl viele Fakten zusammengetragen. Nachzulesen unter  Newsletter@proasyl.de
Über 16 Millionen neue Flüchtlinge hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr registriert. Die überwältigende Mehrheit, nämlich 85 Prozent, sucht dabei in Entwicklungsländern Zuflucht. Die Zahl der Asylsuchenden in Europa und Deutschland sank.
2017 kamen 186.644 Asylsuchende nach Deutschland. Im Jahr zuvor waren es noch rund 280.000. Die meisten stammen aus Kriegs- und Krisenländern wie Syrien, Afghanistan, Irak, Iran oder Eritrea. Doch mit der zunehmenden Versperrung von Fluchtwegen rückt für Menschen auf der Flucht der Zugang zum Asylrecht auf Europa in unerreichbare Ferne.
Wird an der Grenze zu Deutschland ein Asylgesuch vorgebracht, muss nach EU-Recht (Dublin-III-Verordnung) ein förmliches Verfahren durchgeführt werden, um den Staat zu bestimmen, der für das Asylverfahren zuständig ist. Der Vorrang des EU-Rechts ist auch im deutschen Asylgesetz (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG) vorgeschrieben: Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus den Mitgliedstaaten abzusehen, soweit Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der EU zuständig ist. Der zuständige Staat ist nicht zwangsläufig der EU-Ersteinreisestaat siehe Art. 7 Dublin-III-VO.

Der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ „Verträge sind einzuhalten“, der bei Franz-Josef Strauß noch galt, ist für seinen Urenkel Seehofer offensichtlich nur noch Schall und Rauch.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Rechtslage zusammengefasst:
Stellungnahme_Zurueckweisungen_von_Fluechtlingen_an_der_Grenze