Hambacher Forst bleibt – vorerst

Das OVG Münster hat am 4. Oktober im Eilverfahren ein Rodungsverbot für den Hambacher Forst verhängt. Gleichzeitig untersagte die Stadt Köln RWE, den Wald einzuzäunen.
Alles wartet jetzt auf das Hauptsacheverfahren um den Betriebsplan von RWE.