Wer sich wie ich über die in männlicher Sprache gehaltenen Bankformulare schon mal geärgert hat, freut sich bestimmt über die Klage, die jetzt vor dem BGH verhandelt wird. Der Deutsche Juristinnenbund macht in einer Pressemitteilung auf die Aktion aufmerksam:
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt in dritter Instanz über das
Begehren einer Klägerin, in Vordrucken ihrer Sparkasse als „Kundin“,
„Kontoinhaberin“, „Einzahlerin“ oder „Sparerin“ bezeichnet zu werden. Die Klägerin ist zuletzt vor dem Landgericht Saarbrücken gescheitert. In der Entscheidung heißt es – offenbar in Unkenntnis der Forschungen in der Psycholinguistik und Kognitionspsychologie, dass es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspreche, wenn männliche Bezeichnungen auch für Frauen verwendet werden. Das generische Maskulinum werde bereits seit 2.000 Jahren als Kollektivform verwendet. Es handele sich insoweit um nichts weiter als eine historisch gewachsene Übereinkunft über die Regeln der Kommunikation.
Der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig verschlägt es angesichts solcher Erklärungen fast die Sprache. „Frauen sind gut ausgebildet, verdienen ihr eigenes Geld und sind nicht nur die Anhängsel ihrer Männer. Die Bezeichnung „Kontoinhaber“ ist seit 1958 überholt, denn seitdem können Frauen ein Konto auf ihren eigenen Namen eröffnen. Sprache ist ein Spiegel gesellschaftlicher Strukturen und damit auch ein Ausdruck von hergebrachten Hierarchien. Kommen Frauen in Sprache nicht vor, werden damit Realitäten geschaffen oder zementiert. Wer denkt denn an eine Frau, wenn es z.B. ‚der Bankdirektor‘ heißt. Wenn Frauen sprachliche Anerkennung erst einklagen müssen, so ist dies ein Armutszeugnis.“
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