Das letzte Wort hat der Mann….

….so ist es vor 63 Jahren in einem Kommentar zum Grundgesetzartikel 3.2 festgelegt worden. Autor war ein mit vielen braunen und reaktionären Wassern gewaschenen Richter am Bundesgerichtshof, der die NS-Zeit unbeschadet überstand und nach Ende der 1000-jährigen Reiches 1950 als Präsident des BGH berufen wurde – vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss (FDP).

Er schrieb von „fundamentalen Verschiedenheiten und göttlicher Ordnung“, die dafür sorgen sollten, dass Frauen vor allem im Haus arbeiten sollen, während der Gott-gleiche Gatte – sich frei nach Schiller in der Welt herumtreibt und wichtige Dinge tut.

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Equal Pay Day am 18.03.2017

Bis zum 18. März haben Frauen 2017 ohne Lohn arbeiten müssen, während Männer vom 1. Januar an bezahlt wurden. 2010 lag er auf dem 26. März. Also so früh im Jahr ist dieser Tag noch nie erreicht worden. Woran es liegt? Vielleicht am Mindestlohn, der auch für Frauen nicht unter 8,50 Euro liegen darf? (ab 1.1.2017 beträgt der Mindestlohn 8,84). Seit 10 Jahren wird in Deutschland der Equal Pay Day begangen. Die ursprüngliche Idee dazu hatten US-amerikanische Frauen 1966. Allerdings gilt:

auch nach 10 Jahren keine  Lohngerechtigkeit in Sicht….

nicht nur beim Zweiten verdienen Männer besser wie ein aktueller Fall zeigt.

Wieder ist es ein Gericht, das Frauen klar macht, wie hoch für sie die Hürden sind, wenn es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit geht. Der Fall Birte Meier beschreibt die Realien.

Auch beim rbb verdienen freie Frauen 7 Prozent weniger als freie Männer. Das kann doch sein –  doch es ist so. Immer wenn frei über Teile von Honoraren oder die gesamte Bezahlung verhandelt wird, haben Männer die Nase vorn. Und das nicht weil sie so tolle Verhandler wären. Nein. Sie bekommen von vorn herein mehr Geld angeboten und haben leichteren Zugang zu den profitablen Zonen. Selbst Redakteurinnen sorgen sich mehr um die auskömmliche Bezahlung von freien Männern, während sie bei feien Frauen gern ans Mitgefühl appellieren: „Du weißt doch, wir können nicht mehr bezahlen.“  Oder gleich „Nein“ sagen. Was tun? ein Weg: Bei Auftragsvergabe die Forderungen auf den Tisch legen. Und sich auf gar keinen Fall, mit dem Argument abspeisen lassen, andere würden auch für weniger Geld arbeiten – da müsse es doch gerecht zugehen….

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OVG Münster: altbacken !

Wie schon im Jahre 1989 und später wiederholt erklärt das OVG Münster eine Regelung zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig. Für verfassungswidrig hält das OVG Münster, was der nordrhein-westfälische Gesetzgeber zum Regelfall erklärt: dass von einer im Wesentlichen gleichen Qualifikation auszugehen ist, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Bewerberin und des Mitbewerbers ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist.

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Geliehen ist nicht immer versichert

Wer eine Sache kaputt macht und Haftpflicht versichert ist, denkt in aller Regel, dass eben jene Versicherung den Schaden übernimmt. Wozu hat man sie sonst. Aber dem ist nicht immer so. Jedenfalls wenn man bei der VHV ist.

Letztens lieh ich mir eine Backform aus Kunststoff, die mir in meiner Küche aus der Hand fiel und kaputt ging. Wäre sie in der Küche von irgendjemand anderem kaputt gegangen, dann hätte die Versicherung gezahlt.  Die Besucherin ist versichert. In der eigenen Küche sind geliehene Sachen nicht so ohne weiteres versichert.

Aus Ärger hab ich erstmal die VHV Versicherung gekündigt. Die Schlauberger haben ja genug Kunden, die brauchen mich nicht. Und bei der Suche nach einer neuen Versicherung, fand ich tatsächlich eine, die nicht nur kostengünstiger ist, sondern auch Geliehenes nicht generell ausschließt. Also: DANKE VHV!