Göttlich ist die Ordnung eigentlich nicht. Viel eher ist es die männliche Ordnung, die – mit Unterstützung von einigen Frauen – sich immer wieder ans Licht der Öffentlichkeit drängt. Egal ob es sich um den Männerstadel bei der CSU dreht oder um die kommunale Ebene. Die Jungs sind gern unter sich und wenn sie nicht gestört werden, dann bleiben sie es auch.
Was die Männerminister der CSU angeht, hat eventuell auch die Industrie ihre Finger im Spiel. Denn der „noch-nicht-Minister“-Scheuer pääpt schon gleich los: „ne blaue Plakette will er nicht“ – wessen Lautsprecher er wohl ist? Aber mit dem doppelten Dobby wird schon nichts anbrennen. Und für’s Publikum wird es genauso öde wie in den vergangenen Jahren: eine einzige Sprachregelung – hat früher schon gereicht, um die Themen des Verkehrsministeriums abzudecken. Super!
In den Kommunen teilen auch die Geschaftelhuber gerne die Gremien unter sich auf. Und Frauen – hm – da weiß man nie, ob die genauso mitziehen wie die Männer, die man kennt.
Auf jeden Fall ist klar, dass so etwas wie gleiche Teilhabe, auf dem Land ausschließlich als „top-down“ Projekt funktioniert. Das heißt gleichzeitig, dass die Top -Ebene über den Grad der Teilhabe bestimmt. Oij, oij, oij.
Insofern ist die Beteiligung von 20% Frauen auf der DörflerInnenliste für den Gemeinderat zwar mehr als recht und billig, aber trotzdem musste sie – unter gnädiger Duldung des Chefs – erkämpft werden. Und dass selbst das nur in einer Hinterzimmerkungelrunde gelingen konnte, zeigt die Stärke des Beharrungsvermögens.
Es gibt einfach zu viele, die von der alten Ordnung profitieren! Und die Profiteure lassen ungern zu, dass am Ast gesägt wird, auf dem sie es sich bequem gemacht haben.
März 2018



Mit Justitia gegen die Frauen
Mein Bauch gehört mir! – dieser Schlachtruf ist auch nach 50 Jahren für viele Männer und einige Frauen eine Provokation und er ist der Lakmustest wie es um die Humanität einer Gesellschaft oder einer politische Richtung bestellt ist.
Über 155.000 Menschen haben die Petition der Ärztin Kristina Hänel zum Thema Streichung des §219a unterschrieben. Damit haben sie sich für ein Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch stark gemacht! Der § 219a stammt aus der Nazizeit. Insofern ist verständlich, warum er so viele Freunde aus der braunen Ecke hat – vor allem männliche Freunde.
Wer welche Position in Sachen Informationsfreiheit für schwangere Frauen vertritt, hat die Deutschlandfunkredakteurin Christiane Florin für die Reihe „Hintergrund“ zusammengetragen – im Netz unter „http://www.deutschlandfunk.de/hintergrund“ nachzuhören.
Wer welche Position in Sachen Informationsfreiheit für schwangere Frauen vertritt, hat die Deutschlandfunkredakteurin Christiane Florin für die Reihe „Hintergrund“ zusammengetragen – im Netz unter „http://www.deutschlandfunk.de/hintergrund“ nachzuhören.
Christiane Florin ist eigentlich Redakteurin im Kirchenfunk des DLF und insofern ist es nicht verwunderlich, dass ihre Sendung etwas arg kirchenlastig ausgefallen ist. Allerdings wer weiß sonst von einem Verfahren gegen den Bischof von Limburg wegen des Verstoßes gegen §219a? Er wurde von rechten Frauenhassern genauso angezeigt wie die Ärztin Kristina Hänel und ihre Kolleginnen. Der Bischof wurde zwar nicht verurteilt, aber die Anzeige hatte trotzdem Erfolg. Denn die Liste mit Adressen, an die sich schwangere Frauen zur Beratung wenden können, verschwand aus dem Internet. Und darum geht es schließlich. Die braunen Kinderfreunde wollen in ihrem misogynen Wahn Frauen von jeglichen Informationen fernhalten, um – ja um was eigentlich zu erreichen? Betroffene von Informationen vorenthalten, um sie besser manipulieren zu können? Mehr weiße ethnisch deutsche Kinder? Das was im AFD-Jargon „aktivierende“ Bevölkerungspolitik heißt? Dass es in Sachen Schwangerschaft um Bevölkerungspolitik und die Kontrolle über weibliche Sexualität geht, war schon immer so. Nun haben die Schlauberger den § 219a entdeckt. Gab es bislang 3 oder 5 Anzeigen pro Jahr, stieg die Zahl in 2016 auf 35 – unter ihnen immerhin der Bischof von Limburg. So lange es den §219a gibt (die CDU will übrigens nichts an ihm verändern), so lange werden Gerichte Handlangerdienste tun.
219a – Gesetz aus der Nazizeit streichen
Hier der Nachdruck der Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 22. Feb. 2018:
Juristinnenbund fordert Abschaffung des § 219a StGB und verbesserte
Juristinnenbund fordert Abschaffung des § 219a StGB und verbesserte
Informationsrechte für betroffene Frauen
Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus
verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.