§ 219a streichen !

Die Linke hatte vor einigen Tagen bereits einen Antrag zur Streichung des §219a in den Bundestag eingebracht. SPD und Grüne überlegen noch, ob sie sich anschließen wollen.

Parallel gibt es auch Hessen den Antrag der Linken für eine Bundesratsinitiative.
Vielleicht um der Linkspartei nicht allein das parlamentarische Feld zu überlassen, will der Grüne Justizsenator Behrendt ebenfalls via Bundesrat den §219a zu Fall bringen. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) teilt auf Twitter mit: „§ 219a StGB muss dringend abgeschafft werden. Der Paragraph erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschafft. Der Bundestag sollte § StGB streichen. Dem Berliner Senat werde ich eine entsprechende Bundesratsinitiative vorschlagen. /t“

so ist er – der Schmidt!

ja, ganz offensichtlich: ein interessengeleiteter CSU-Politiker präsentiert mit Lausbubengrinsen seine Entscheidung: Millionen Menschen sollen weiterhin mit Glyphosat vergiftet werden. Da gratuliert vor allem der Bayerische Landesverband der AFD zu dieser Wahlkampfhilfe. Denn AFD- Wähler sind oft nicht nur braun, sondern auch grün. Und das Gehampel der GroKo in Sachen Glyphosat ging schon vielen auf den Zeiger – und nun ein grünes Licht aus der CSU für das Ackergift. Großartig!
Wo wohl die berufliche Laufbahn des Herrn Schmidt weitergeht, wenn er dann tatsächlich seine Wärmestube im Landwirtschaftsministerium verlassen muss?
Vielleicht ja bei dem Konzern, der u.a. dem Bundesamt für Risikobewertung die Gutachten formulierte!

Gericht pro Lebensschützer

Das Amtsgericht Gießen hat am 23. November 2017  für den Lebensschützer und das Nazirecht geurteilt und gegen das Informationsrecht der Frauen von heute. Mein Kopf gehört mir – hatte eine Demonstrantin auf ein Pappschild geschrieben.  Aber was da rein kommt – darüber wollen vor allem braune und  lebensfeindliche Kreise in Deutschland mitreden.
Man glaubt es kaum, was heute alles im Namen des Volkes möglich ist. Seit rund 40 Jahren engagiere ich mich mit anderen Frauen gemeinsam im Kampf um sexuelle Selbstbestimmung  – eine unendliche Geschichte. Um klerikalen Lebensschützern die Lufthoheit im Internet zu sichern, verhängte eine Richterin eine Geldstrafe von 6000 Euro.
Die Ärztin Kristina Hänel ist in 1. Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie ratsuchenden Frauen die Möglichkeit eröffnete, sich sachlich und unvoreingenommen zu informieren.
Informationen sind heute im Internet eigentlich nur noch über die österreichische Interseite GYNmed zu bekommen. Sogar in Polen ist es einfacher Informationen über Abbrüche zu bekommen. Dort existiert eine Art Code, mit dem Ärzte in Zeitungen für die Familienplanung werben. Niemand regt sich auf, obwohl dort die Lebensschützer sogar an der Regierung sind.