Von allen droht Gefahr……

Wen schützen die neuen Polizeiaufgaben, wenn die gesamte Bevölkerung – wie im Faschismus – verdächtig ist?

Horst Seehofer möchte nicht ermordet werden, kann man ja verstehen. Aber müssen deshalb gleich alle Bayern zu potentiellen Mördern gestempelt werden  – bis zum Beweis des Gegenteils? Wer in den anderen Bundesländern so viel Angst vor der Bevölkerung hat, weiß ich nicht. Aber es müssen einflussreiche Menschen sein, sonst würde so eine „carte blanche“ nicht in den Polizeigesetzen mehrerer Bundesländer verankert werden: Menschen sollen auch ohne konkreten Verdacht angehalten und  durchsucht werden dürfen. Wer Pech hat landet bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam – im Gefängnis –  oder wird mit Hausarrest belegt. Die Polizei soll Smartphones hacken dürfen, um Messengerdienste wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet. Betroffen von den Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Doch muss klar sein: manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits heute schon ein besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind. Durch den im Polizeigesetz vorgesehen Ausbau von Strategischen Fahndungen werden von Rassismus betroffene Menschen noch weit mehr als jetzt von Racial Profiling-Kontrollen getroffen werden. Auch Wohnungslose, psychisch Kranke, politisch Aktive oder Streikende werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen. An Terrorismusverdächtigen und Besuchern von Fußballspielen wird ja heute bereits das eine oder andere ausprobiert. Beispielsweise werden Stadionverbote verhängt für Leute, die einfach nur Zuschauer waren. Neu ist: sie können sich nicht dagegen wehren. Es gibt keine Rechtsmittel – das ist praktisch und wurde bei G20 in Hamburg gleich mal für die Teilnahme an Demonstrationen genutzt.

2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminalitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotzdem werden derzeit in mehreren Bundesländern die Polizeigesetze verschärft.  Der Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat soll frei gemacht werden!
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Nicht nur die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll diese, ohne große Diskussion, verabschiedet werden. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus. Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Die Polizei soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.

„Drohende Gefahr“ statt Unschuldsvermutung

Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Durch die „drohende Gefahr“, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Gefahr droht. Verbrechen so weit im Vorfeld zu verhindern, mag im ersten Moment wünschenswert erscheinen, erhebt aber unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des verdächtigen und bedroht damit die Unschuldsvermutung. Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt in Frage.