§219a und keine Ende

Kristina Hänel hat mal wieder die Nase voll von den PolitikerInnen. Sie hat eine neue Petition auf change.de geschalten – rund 155 000 Leute haben unterzeichnet. Aber – das wissen ja alle -nützen wird es nichts – die rückwärts gewandten selbsternannten Lebensschützerinnen haben bei SPD un d CDU die Mehrheit: Die Informationsfreiheit endet auch im Jahr 2019 an die Reproduktionsorganen der Frau. Kristina Hänel eine „nette“ Zusammenfassung des sog. Kompromisses ins Netz gestellt. Dem ist nichts hinzuzufügen.
„Am 12. Dezember legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor. Das Papier wurde von vielen Initiativen, Organisationen und Expert*innen aufs Schärfste kritisiert, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.

Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden. Das Papier zeigt damit deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben. Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt.

Wir fordern daher:
1. Die Streichung des §219a des Strafgesetzbuches
2. Informationsfreiheit und körperliche Selbstbestimmung für alle Frauen*
3. Schutz der Ärzt*innen vor einer Kriminalisierung ihrer Arbeit
4. Abkehr vom Mythos des „Post-Abortion-Syndroms“ und der Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
5. Keine Gleichsetzung von sachlichen Informationen mit Werbung
6. Ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für alle Frauen* auch im ländlichen Raum

weitere Informationen gibt es in Österreich auf: www.abtreibung.at
auf dieser Homepage findet frau alles, was sie wissen muss, dort sind auch deutsche Fernsehproduktionen online anzusehen.