§ 219a Informationsverbot!

Da die Ärztin Kristina Hänel keine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch mehr auf ihre Website stellen darf müssen es halt andere tun. Auch die sogenannte Novelle des §219a hat keine Änderung beim Informationsverbot gebracht. Die Lage in Deutschland verschärft sich langsam aber sicher. Eine staatliche Finanzierung von Abteibungen hat es übrigens in Deutschland noch nie gegeben. Die Kosten wurden entweder über Spenden finanziert oder aber die Betroffenen mussten das Geld selbst aufbringen. Auch die sogenannte Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen wird immer weiter eingeschränkt. Es gibt inzwischen ganze Landstriche, in denen Ärzte aus Angst oder Überzeugung keine Abbrüche mehr vornehmen. Und Krankenhäuser zumal wenn sie in  kirchlicher Trägerschaft sind, weigern sich gerne. Nur mit viel Druck lässt sich selbst in „gottlosen“ Gegenden ein Angebot aufrecht erhalten.

Gesetzliche Voraussetzungen
Für einen legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
benötigen Sie entweder eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer nach §219StGB bzw. §7SchKG anerkannten Beratungsstelle oder eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nach §218StGB.

Durchführung in unserer Praxis
Wir führen alle drei Methoden (medikamentös, chirurgisch
mit örtlicher Betäubung, chirurgisch mit Vollnarkose) des
Schwangerschaftsabbruchs auf Kostenübernahme oder für
Privatzahlerinnen durch. Nur bei Vorliegen einer ärztlichen
Indikation werden die Kosten der Behandlung von der
Krankenkasse übernommen.
Bei Ihrer Ankunft werden die Unterlagen auf
Vollständigkeit überprüft. Danach findet ein
Aufnahmegespräch mit der Arzthelferin oder
Krankenschwester statt. Diese Kollegin bleibt dann in der
Regel Ihre Bezugsperson während des gesamten weiteren
Aufenthaltes. Im Anschluss findet das Gespräch mit der
Ärztin statt. Vor dem Schwangerschaftsabbruch führt die
Ärztin eine Tastuntersuchung zur Bestimmung der Lage und
Größe der Gebärmutter durch. Ebenso wird eine
Ultraschalluntersuchung gemacht, um das
Schwangerschaftsalter zu bestimmen.
Der weitere Verlauf unterscheidet sich beim
medikamentösen und chirurgischen Abbruch.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Ein medikamentöser Abbruch ist in Deutschland nur bis
zum 63. Tag nach der letzten Regel möglich (entspricht dem
49. Tag nach der Empfängnis). Das benutzte Medikament ist
ein künstliches Hormon (Mifepriston), das die Wirkung des
Hormons Progesteron blockiert. Progesteron ist entscheidend
an der Entwicklung und Erhaltung der Schwangerschaft
beteiligt. Für die medikamentöse Methode sind zwei
Termine in unserer Praxis erforderlich.
Beim ersten Besuch erfolgt die Untersuchung incl.
Ultraschall. Sollte die Fruchtblase noch nicht im Ultraschall
zu sehen sein, ist eine Bestimmung des
Schwangerschaftshormons -HCG im Blut erforderlich.
Anschließend werden drei Tabletten des Medikamentes unter
ärztlicher Aufsicht eingenommen. Oft kommt es bereits am
folgenden Tag zur Blutung. In drei Prozent der Fälle wird
das Schwangerschaftsgewebe ohne weitere Behandlung in
den nächsten beiden Tagen ausgestoßen. Auch in diesem
Fall ist ein zweiter Besuch zur Kontrolle erforderlich.
Viele Frauen spüren jedoch keine körperliche Veränderung.
Beim zweiten Besuch in der Praxis müssen Sie mit drei bis
vier Stunden Aufenthalt rechnen. Sie bekommen mehrere
Tabletten eines Medikamentes (Prostaglandin), das die
Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes fördert. Bei
vielen Frauen kommt es zu Kontraktionen der Gebärmutter
und Blutungen setzen ein. Sollte es nach zwei bis drei
Stunden nicht zu einer Blutung gekommen sein, wird die
Gabe Prostaglandin wiederholt und eine Stunde später
können Sie die Praxis in aller Regel verlassen.
Bei vielen Frauen kommt es während des Aufenthaltes in
der Praxis zum Ausstoßen der Fruchtblase, aber bei jeder
vierten Frau setzen die Blutungen sogar erst nach 24 Stunden
ein. Sollten Sie also nicht innerhalb der drei bis vier Stunden
die Fruchtblase ausgestoßen haben, so ist das kein Grund zur
Beunruhigung.
Nebenwirkungen und Komplikationen
Mögliche Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen,
Übelkeit und Erbrechen. Die Blutungen können stärker sein
als beim chirurgischen Abbruch oder bei Ihrer Periode und
länger anhalten. In ca. 1-4% versagt die Methode. Bei einer
weiter bestehenden Schwangerschaft ist eine chirurgische
Beendigung des Abbruchs notwendig.
Gründe gegen die medikamentöse Methode
 Konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb
der Gebärmutter (z.B. im Eileiter)
 Unverträglichkeit von Prostaglandinen
 Allergie gegenüber Mifepriston
 Chronische Nebenniereninsuffizienz
 Schweres Asthma (Einnahme von Cortisontabletten.)
 Leber- und Nierenversagen
Eine evtl. liegende Spirale muss entfernt werden.
Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch
.In der Regel geben wir ihnen ca. eine Stunde vor Beginn
des Eingriffs Medikamente, die die Gebärmutter vorbereiten
(Priming). Dadurch wird das Risiko, die Gebärmutter beim
Eingriff zu verletzen, verringert. Der chirurgische
Schwangerschaftsabbruch kann entweder unter lokaler
Betäubung oder mit Vollnarkose durchgeführt werden. Bei
einer örtlichen Betäubung wird das Betäubungsmittel in
den Muttermund gegeben. Dies wird von vielen Frauen gar
nicht bemerkt, obwohl die Angst davor oft groß ist. Die
Nerven am Muttermund reagieren zwar auf Druck sehr
empfindlich, aber nicht auf Berührung.
Die Vollnarkose wird durch einen Narkosearzt
durchgeführt, der an einem Tag pro Woche in unserer Praxis
anwesend ist. Die Narkosemittel werden über eine in die
Armvene gelegte Nadel gegeben. Kurz darauf werden Sie
müde und schlafen ein. Sie werden sich später nicht mehr an
den Eingriff erinnern können. Oft erinnern die Frauen nicht
einmal, dass Sie nach ca. 15 Minuten, wenn der Eingriff
beendet ist, selbständig in den Ruheraum gelaufen sind.
Zur Vorbereitung des Absaugens wird der Muttermund mit
Dehnungsstäben geöffnet. Mit einem Plastikröhrchen wird
anschließend das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Dabei
wird auch die obere Schleimhautschicht mit entfernt, die
normalerweise bei der Periode abblutet. Das Absaugen
dauert nur wenige Minuten. Am Ende zieht sich die
Gebärmutter zusammen, um die Blutung zu stoppen, was in
etwa dem Gefühl bei der Menstruation oder den Nachwehen
nach einer Geburt entspricht. Es folgt eine Kontrolle, ob die
Gebärmutter vollständig entleert ist. Auch das abgesaugte
Gewebe wird kontrolliert. Nach einer abschließenden
Ultraschalluntersuchung gehen Sie in den Ruheraum.
Komplikationen
 Entzündungen der Unterleibsorgane
 Gewebereste, die zu verstärkten Blutungen oder auch zu
Entzündungen führen können. In seltenen Fällen muss
ein weiterer Eingriff erfolgen
 Allergische Reaktionen auf Medikamente
 Verletzungen der Gebärmutter oder des Gebärmutterhalses sowie angrenzender Gewebe
Bei ernsten Komplikationen kann eine Verlegung ins
Krankenhaus erforderlich sein.
Begleitpersonen
Oft ist es hilfreich, eine Begleitperson zum Abbruch
mitzubringen. Partner oder andere Begleitpersonen wie
Freunde und Freundinnen oder Verwandte sind bei uns
herzlich willkommen. Sollte ein Schwangerschaftsabbruch in
örtlicher Betäubung gemacht werden, ist es auch möglich,
sich beim Abbruch in den Behandlungsraum begleiten zu
lassen. Ansonsten kann die Begleitperson in der Regel im
Ruheraum bei Ihnen sein.
Nach dem Abbruch
Bevor Sie die Praxis verlassen, erhalten Sie von uns
ausführliche Informationen, wie Sie sich in den nächsten
Tagen verhalten sollen. Bis zu 24 Stunden nach dem Eingriff
sollten Sie nicht selbst Auto fahren. Sie bekommen eine
Telefonnummer von uns, unter der sie jederzeit auch
außerhalb der Sprechstunden jemanden erreichen können.
Eine Nachuntersuchung bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder in
unserer Praxis ist ca. 14 Tage nach dem Abbruch
erforderlich. (Beim Medikamentösen Abbruch zwischen dem
10. und 14. Tag nach Mifegyne-Einnahme). Nur dann kann
gewährleistet werden, dass der Abbruch vollständig war und
keine gesundheitlichen Nachteile für Sie entstehen.
Verhütung
Der erste Eisprung nach dem Abbruch findet nach ca. zwei
bis vier Wochen statt. Dementsprechend setzt die nächste
Regelblutung nach vier bis sechs Wochen ein. Da Sie direkt
nach dem Abbruch wieder empfängnisbereit sind, sollte die
Frage der anschließenden Verhütung geklärt sein. Bitte
besprechen Sie dieses Thema mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
Zur Unterstützung der Gebärmutterrückbildung ist es
möglich, direkt mit der Pille zu beginnen. Dies wird aus
medizinischen Gründen für den medikamentösen Abbruch
empfohlen.
Essen und Trinken, Medikamente
2 Tage vor dem Eingriff dürfen kein Aspirin oder sonstige
Mittel mit Acetylsalicylsäure eingenommen werden. Sollten
Sie andere Blutverdünnende Medikamente nehmen oder eine
Blutgerinnungsstörung haben, besprechen Sie bitte mit uns
vorab das weitere Vorgehen.
Beim chirurgischen Abbruch mit örtlicher Betäubung ist
es sinnvoll, eine leichte Mahlzeit zu sich zu nehmen, aber
nicht später als zwei Stunden vorher.
Beim chirurgischen Abbruch mit Vollnarkose dürfen Sie
6 Stunden vorher auf keinen Fall essen, trinken oder
rauchen. (Nikotin regt die Magensäure an und im Notfall
könnte säurehaltige Flüssigkeit in die Lunge gelangen!) Bis
1 Stde. vor dem Termin können Sie klare Flüssigkeit (ohne
Milch und Zucker) zu sich nehmen.
Was müssen Sie mitbringen?
 Beratungsbescheinigung über die nach §219StGB
durchgeführte Beratung oder Indikation nach
§218StGB
 Blutgruppennachweis
 Versichertenkarte
 Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld
 Überweisungsschein der Frauenärztin/des Frauenarztes
Sie sollten bequeme Kleidung tragen sowie Damenbinden,
Socken und ein Badehandtuch für Ihren Aufenthalt im
Ruheraum mitbringen.
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
 operativ
 mit örtlicher Betäubung
 mit Vollnarkose
 medikamentös
KRISTINA HÄNEL
ÄRZTIN FÜR ALLGEMEINMEDIZIN
Sexualmedizin
Familienplanung
Schwangerschaftsabbruch
N e u e n B ä u e 22
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