
Februar 2018

Wie ich die Großstadt hinter mir ließ und an die Küste zog


Der Bund Deutscher Mädel organisierte Mädchen in einem nie dagewesenen Ausmaß. Millionen Mädchen im Alter von 10 bis 21 Jahren waren erfasst worden. 1944 betrug ihre Zahl über 4,5 Millionen. BDM-Forscherinnen gehen von über 400 000 BDM-Führerinnen aus. Für die meisten von ihnen war die Mitgliedschaft im BDM, die einzige Möglichkeit mal von zu Hause wegzukommen. Freiheit, Abenteuer, Liedersingen und Lagerfeuer. Das war attraktiv. Und die Arbeitskraft der Jugendlichen wurde ja auch ständig gebraucht: bei der Aussaat genauso wie bei der Ernte, bei Insektenplagen wurden die Kinder zum Sammeln von Kartoffel- und Maikäfern eingesetzt, sie sammelten Altmetalle, Kleider, Papier – sekundär Rohstoffe zum Recycling – würde man heute sagen, und sie sammelten fürs Winterhilfswerk. Sie bildeten die flexibel einsetzbare jubelnde Menge bei Parteitagen, Aufmärschen oder wenn der Führer irgendwo zu begrüßen war. Später im Krieg machten sie Dienst auf Bahnhöfen, betreuten Verwundete oder Evakuierte.
Das Manuskript der Sendung ist in der Redaktion „Zeitpunkte“ im rbb-Kulturradio erhältlich und wer die Sendung hören möchte, klicke den folgenden link an. Bis Januar 2019 ist sie dort zu finden:
www.kulturradio.de/programm/schema/sendungen/kulturtermin/archiv
Die Jamaika-Koalition will, dass Menschen, die im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein arbeiten der Lohn um 34 Cent pro Stunde gekürzt wird. Wahre Reichtümer wird das Land auf diese Weise anhäufen. Und das bei einem Überschuss von rund 640 Millionen Euro im Landeshaushalt. Aber die HSH Nordbank und ihre Spekulanten brauchen ne Menge Kohle – da werden, die Leute, die mit dem Mindestlohn bezahlt werden, doch was abgeben können. Wer wird denn da so knauserig sein.
„Jamaica spart 34 Cent“ weiterlesen
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe macht auf eine neue Rechtsvorschrift im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen aufmerksam. In der Pressemitteilung heißt es:
„Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, aber auch an die Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen (https://rm.coe.int/1680462535).
„Die Konvention verlangt eine aktive Gleichstellungspolitik, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Umgekehrt fördern Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auch deren gesellschaftliche Gleichstellung.“, erläutert Katja Grieger, bff-Geschäftsführung.