per Corona ad Astra

Das Wort Impfdose kann ich eigentlich nicht mehr hören…aber letztens horchte ich doch wieder auf: Das Serum Institute of India stellt seit einigen Monaten Millionen – eben jener – Impfdosen her und verteilt sie in die 3. Welt. Indien ist ja bekanntlich die „Apotheke“ der Welt und das Serum Institute setzte noch vor allen Zulassungen auf AstraZenica, weil – wie es hieß  – die auch schon einen guten Impfstoff gegen Ebola entwickelt hatten. Man ging das Risiko ein. Ebola ist ja etwas, was hier im Westen niemanden so richtig interessiert hat, blieb die Krankheit doch brav im globalen Süden. Nun sind die Inder also ganz vorne, während man in der EU um genau diesen Impfstoff von AstraZenica sich diverse Scharmützel liefert. Um abzulenken?  Außerdem fließt das Geld dann nicht in die USA zu Pfizer oder bleibt mit Curevac beim Bayer-Konzern, sondern macht den Unternehmer Poonavalla noch reicher als er sowieso schon ist.
Hauptsache wir stellen Kerzen ins Fenster und machen eine zentrale Veranstaltung für die Corona Toten. Immerhin Stand heute: 61 000 Menschen. Ist ne Menge, aber pro Jahr (ohne Kerze im Fenster) sterben in jedem Jahr 67 000 Menschen an Erkrankungen der oberen Luftwege:  weil sie z.B. geraucht haben oder zu dicht an viel befahrenen Straßen lebten, oder sonst irgendwelche Giftstoffe über die Atmung u.a. bei der Arbeit zu sich genommen haben. Einen Unterschied zu den Corona-Toten gibt es: ihre Angehörigen durften sich von ihnen verabschieden oder tatsächlich sie beim Sterben begleiten – nicht durch eine Glasscheibe, sondern am Krankenbett die Hand halten.
Vielleicht soll ja die Feierstunde ein wenig das schlechte Gewissen beruhigen: z.B. das von Heimbetreibern oder GesundheitspolitikerInnen, die 2004 die Privatisierung von Alten- und Pflegeheimen ermöglicht und damit der Geldmacherei auf Kosten von Alten und Schwachen Tor und Tür geöffnet haben. Diese Riege von Betreibern von privatisierten Alten- und Pflegeheimen, die jetzt ab und zu im Fernsehen zu sehen sind, denen würde ich noch nicht mal einen Euro leihen, geschweige denn meine alten Angehörigen oder mich selbst ihnen anvertrauen. Die sehen doch alle aus wie überforderte Gebrauchtwagenhändler aber nicht wie Leute, die von Hygiene und Pflege auch nur den Hauch einer Ahnung haben.

Paul Crutzen und Ground Zero

Zum Tod von Paul Crutzen ist einiges geschrieben worden. Er war von 1980 bis 2000 Direktor am MPI für Atmosphärenforschung in Mainz und 1995 wurde ihm der Chemienobelpreis verliehen. Wahrscheinlich ist er der einzige Meteorologe, der jemals einen Nobelpreis bekam oder bekommen wird. Paul Crutzen war nämlich kein Atmosphärenchemiker wie die FAZ schreibt und er „entdeckte“ auch nicht allein das Ozonloch. Paul Crutzen gehörte zu den Mahnern und Warnern und nicht nur in den 80er Jahren. Die Berechnungen seiner Gruppe zum Phänomen des „Nuklearen Winters“ mitten in der Zeit der Hochrüstung hatten schon was. Immerhin so viel, dass ich 1985 zwei Beiträge über das Thema verkaufen konnte und das nicht nur an die Wissenschaftsredaktion des RIAS sondern auch an „meinen“ Frauenfunk. Paul Crutzen konnte nämlich gut erklären und er war für einen hochrangigen Wissenschaftler ziemlich locker und unprätentiös. Außerdem hielt er mit Kritik an der damaligen Politik nicht hinterm Berg. Verglichen mit der deutschen Meteorologie war er nach gerade linksradikal. In den 80er Jahren gab es so viele Waffen auf der Welt, dass jeder Mensch fünf Mal getötet werden konnte. Außerdem war man der Meinung – 40 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki – dass 80 % der Menschheit einen begrenzten Atomkrieg überleben könnte. Und da Crutzen in Mainz arbeitete und das rund 100 km entfernte Fulda als „Ground Zero“ ausgemacht war, interessierten ihn die indirekten Folgen der Atombomben auf die Lebensverhältnisse danach. Das, was er und seine KollegInnen fanden, nannten sie „nuclear winter“  bzw. Atomwinter. „Paul Crutzen und Ground Zero“ weiterlesen

Corona in F-Town

Der Inzidenzwert nähert sich in Flensburg der inkriminierten Zahl von 200 an. Die Corona-Positiven stammen zu über 50% aus Betrieben inklusive der Kontaktpersonen, die sowieso schon in Quarantäne waren. Mit 20 % schlagen Altenheime zu Buch. Außerdem gelten 30 Mutanten als identifiziert.
Die Lage in den Krankenhäusern ist angespannt, weil Flensburg auch Kranke aufnimmt, die normalerweise in Husum oder Niebüll versorgt werden. Dort ist seit dem Corona-Ausbruch Aufnahmestop. 140 Personen gelten inzwischen als Corona positiv – über 2000 Menschen sind in Quarantäne. Flensburg liegt auf Platz 48 und Pinneberg auf Platz 46 der Hotspotliste. Im LKR Pinneberg sind es nach wie die Altenheime, während es in Flensburg die Betriebe sind. Im LKR SL-FL ist eine Kita-Notbetreuung in Schleswig dazu gekommen, deshalb sind wir wieder leicht über 40.
Die 15 km Begrenzung ist für ne Stadt wie Flensburg eigentlich kein Problem. Nur wenn die Flensburger nicht raus dürfen, dürfen wir aus dem umgebenden Landkreis da auch nicht rein!

 

§ 219a Informationsverbot!

Da die Ärztin Kristina Hänel keine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch mehr auf ihre Website stellen darf müssen es halt andere tun. Auch die sogenannte Novelle des §219a hat keine Änderung beim Informationsverbot gebracht. Die Lage in Deutschland verschärft sich langsam aber sicher. Eine staatliche Finanzierung von Abteibungen hat es übrigens in Deutschland noch nie gegeben. Die Kosten wurden entweder über Spenden finanziert oder aber die Betroffenen mussten das Geld selbst aufbringen. Auch die sogenannte Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen wird immer weiter eingeschränkt. Es gibt inzwischen ganze Landstriche, in denen Ärzte aus Angst oder Überzeugung keine Abbrüche mehr vornehmen. Und Krankenhäuser zumal wenn sie in  kirchlicher Trägerschaft sind, weigern sich gerne. Nur mit viel Druck lässt sich selbst in „gottlosen“ Gegenden ein Angebot aufrecht erhalten.

Gesetzliche Voraussetzungen
Für einen legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
benötigen Sie entweder eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer nach §219StGB bzw. §7SchKG anerkannten Beratungsstelle oder eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nach §218StGB.
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