Sparfüchse gegen ältere Mütter

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail – so auch bei der Ergänzung der Mütterrente I: die sogenannte  „Mütterrente II“. Gegen die Mütterrente aus dem allgemeinen Haushaltstopf wird – merkwürdigerweise – seit einigen Monaten immer wieder Stimmung gemacht. Der Deutsche Juristinnenbund hat dankenswerterweise in einer Pressemitteilung Licht in das Dunkel gebracht. Am 02. 07. 2018 schrieb der djb:
„Die Einführung der Mütterrente II zielt – laut Koalitionsvertrag – auf
eine gerechte Ausge­staltung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen künftig hinsichtlich der Kindererziehungsjahre, die in die Berechnung der Rente einfließen, mit den Eltern von nach 1992 geborenen Kindern gleichgestellt werden. Eine Ausweitung der
Kindererziehungszeiten schließt insbesondere für Frauen mit älteren Kindern eine Gerechtigkeitslücke und ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Der djb begrüßt daher die Ausweitung ausdrücklich.“
Allerdings haben sich die Großkoalitionäre eine kleine Hintertür zum Sparen auf Kosten älterer Frauen geöffnet.
Beim djb heißt es weiter:
„Die vorgesehenen Verbesserungen durch Berücksichtigung eines
dritten Beitragsjahres pro Kind sollen nur für die Mütter und Väter gelten,

die drei und mehr Kinder erzogen haben.

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Wenn das Mitsingen der

Halbmast nach dem Vorrunden-Aus

Nationalhymne wichtiger wird als Fußballspielen, dann kann alles schnell vorbei sein. Und ich zitiere den Holländer-Spruch: Schade Deutschland….. Viele Menschen haben jetzt einige Termine frei und vor allem werden vielleicht einige sich wieder für die Politik interessieren, die gerade in Berlin und Brüssel gemacht wird. Das Kabinett hat der Nationalmannschaft bestimmt die Daumen gedrückt, damit das Sommermärchen möglichst lange geht, und man wie –  schon in vergangenen Zeiten –  im Windschatten von public viewing das Asylrecht verschärfen bzw. gänzlich abschaffen kann.
Das geht zwar immer noch – aber nicht mehr so einfach. Hoffe ich. Außerdem können jetzt die vielen Deutschlandfahnen, die bis ins letzte Dorf gehisst wurden, wieder eingerollt werden.

Richtigstellungen….

…….wenn schon relativieren, dann aber bitte vollständig. Das weinende Mädchen, das zum Symbol der republikanischen Asylpolitik wurde, steht nicht in einem der Kinderlager, sondern an der mexikanischen Grenze, wo seine Mutter gerade von der Grenzpolizei kontrolliert wird. Im amerikanischen Originalton heißt es: „The asylum seekers had rafted across the Rio Grande from Mexiko and were detained by U.S. Border Patrol agents before sent to a processing center for possible separation.“ Das  Ganze soll zwei Minuten gedauert haben. Zeit genug für einen Fotografen, das Bild zu machen. Und sie waren auf dem Weg in ein Lager, in dem Eltern und Kinder getrennt werden.
Insofern ist das Bild eben doch ein Symbol für die momentane u.s. amerikanische Asylpolitik.

Seehofer und Dublin III

Zum Weltflüchtlingstag und dem momentanen Angriff auf das Asylrecht hat die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl viele Fakten zusammengetragen. Nachzulesen unter  Newsletter@proasyl.de
Über 16 Millionen neue Flüchtlinge hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr registriert. Die überwältigende Mehrheit, nämlich 85 Prozent, sucht dabei in Entwicklungsländern Zuflucht. Die Zahl der Asylsuchenden in Europa und Deutschland sank.
2017 kamen 186.644 Asylsuchende nach Deutschland. Im Jahr zuvor waren es noch rund 280.000. Die meisten stammen aus Kriegs- und Krisenländern wie Syrien, Afghanistan, Irak, Iran oder Eritrea. Doch mit der zunehmenden Versperrung von Fluchtwegen rückt für Menschen auf der Flucht der Zugang zum Asylrecht auf Europa in unerreichbare Ferne.
Wird an der Grenze zu Deutschland ein Asylgesuch vorgebracht, muss nach EU-Recht (Dublin-III-Verordnung) ein förmliches Verfahren durchgeführt werden, um den Staat zu bestimmen, der für das Asylverfahren zuständig ist. Der Vorrang des EU-Rechts ist auch im deutschen Asylgesetz (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG) vorgeschrieben: Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus den Mitgliedstaaten abzusehen, soweit Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der EU zuständig ist. Der zuständige Staat ist nicht zwangsläufig der EU-Ersteinreisestaat siehe Art. 7 Dublin-III-VO.

Der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ „Verträge sind einzuhalten“, der bei Franz-Josef Strauß noch galt, ist für seinen Urenkel Seehofer offensichtlich nur noch Schall und Rauch.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Rechtslage zusammengefasst:
Stellungnahme_Zurueckweisungen_von_Fluechtlingen_an_der_Grenze