§ 219a

Na, endlich – möchte die alte Kämpferin stöhnen. Da haben wohl die Kirchenlichter bei den Sozen im letzten Jahr so viel Prügel bezogen, dass sie jetzt nicht mehr aufmucken. Dafür aber meine Freundin die christliche Elisabeth Winkelmeier-Becker – sie sieht überall schon die Werbetrommel der Geschäftemacher- klar als Wirtschaftspolitikerin der Christenunion sieht sie neue Verdienstmöglichkeiten. Nur leider steht vor ihren Visionen das Standesrecht. Leider , leider – klappt also nicht mir der Propaganda. Ist auch etwas lahm, die AFD kann das bestimmt besser – die Rechten werden irgendwann mit dem Untergang des Vaterlandes winken.
Ärztinnen und Ärzte durften noch nicht einmal auf ihren Webseiten schreiben, welche Abbruchmöglichkeiten es gab. Schon bog die Staatsanwaltschaft um die Ecke. Ich durfte alles schreiben – hab ich auch. Nur die Fachleute nicht. Das wird – wann eigentlich? – nun anders.
Leider nützt das inzwischen nicht mehr viel, denn es werden  z.B. in Flensburg die Möglichkeiten zum Abbruch radikal eingeschränkt, wenn u.a. das neue – kirchliche – Klinikum (das einzige dann in F-town ) aus Gewissengründen keine Abbrüche mehr vornimmt – egal aus welchen Gründen. Noch nicht einmal zum Schutz von Schwangeren oder bei Zwillingsschwangerschaften – von Schwangeren mit überlebendem Zwilling! Unsere große Oberbürgermeisterin Lange von der SPD schweigt immer zu diesem Thema – wär mir auch peinlich! Und dann gilt natürlich noch das, was der djb in seiner Pressemitteilung schreibt:
„Zur Sicherstellung und Förderung der reproduktiven Selbstbestimmung muss die Informationslage weiter aktiv verbessert werden. Dazu gehört, Gehsteigbelästigungen zu unterbinden und Beratungsstellen besser vor Anfeindungen zu schützen. Es gilt, die weiteren Ankündigungen des Koalitionsvertrags umzusetzen: die Möglichkeit der Online-Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Außerdem müssen die Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, besser geschützt werden und die Bundesländer ihren Versorgungsauftrag ernst nehmen. „Die Länder müssen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen sicherstellen. Davon sind aber einige Gebiete Deutschlands auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes weit entfernt.“, so Maria Wersig, die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.