Mal wieder hat es die ZeitungszustellerInnen erwischt. Diejenigen, die bei Wind und Wetter im Morgengrauen die Tageszeitungen in die Briefkästen werfen. Sie, die Garanten der Meinungsfreiheit, sollen mal wieder verzichten. Vor drei Jahren war ihnen erlaubterweise der Mindestlohn gekürzt worden. Der ist nun zwar angeglichen, aber dafür dürfen die Zeitungsverleger an den Rentenbeiträgen sparen. Im neuen Koalitionsvertrag steht: „Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf fünf Prozent abgesenkt.“ Es ist so übel! Das trifft Leute, die vor allem im Alter keine anderen Jobs – aus welchen Gründen auch immer – finden. Nach dem Motto: diese armen Schlucker kriegen sowieso nur Grundrente, da brauchen sie keine eigenen Rentenansprüche. Später heißt es dann: Ja, wer nicht gearbeitet hat, kann keine hohe Rente erwarten…. Vor allem dann nicht, wenn man für Herrn Döpfner und Konsorten gearbeitet hat – muss dann ergänzt werden. Matthias Döpfner ist Präsident des Bundesverbandes der Zeitungsverleger. Und Springerverlagschef. Zu seinem Reich gehört also auch die Krawallpostille mit den großen Buchstaben. Ich frage mich, wie dieser so detailliert formulierte Rentenklau in ein Schriftstück gelangen kann, das zwar viele Seiten hat, aber ansonsten eher wachsweich gehalten wird. Aufgefallen ist diese Feinheit übrigens den des Lesens mächtigen KollegInnen der FAZ.