Mit Justitia gegen die Frauen

Mein Bauch gehört mir! – dieser Schlachtruf ist auch nach 50 Jahren  für viele Männer und einige Frauen eine Provokation und er ist der Lakmustest wie es um die Humanität einer Gesellschaft oder einer politische Richtung bestellt ist.
Über 155.000 Menschen haben die Petition der Ärztin Kristina Hänel zum Thema Streichung des §219a unterschrieben. Damit haben sie sich für ein Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch stark gemacht! Der § 219a stammt aus der Nazizeit. Insofern ist verständlich, warum er so viele Freunde aus der braunen Ecke hat – vor allem männliche Freunde.
Wer welche Position in Sachen Informationsfreiheit für schwangere Frauen vertritt, hat die Deutschlandfunkredakteurin Christiane Florin für die Reihe „Hintergrund“ zusammengetragen – im Netz unter „http://www.deutschlandfunk.de/hintergrund“  nachzuhören.
Christiane Florin ist eigentlich Redakteurin im Kirchenfunk des DLF und insofern ist es nicht verwunderlich, dass ihre Sendung etwas arg kirchenlastig ausgefallen ist. Allerdings wer weiß sonst von einem Verfahren gegen den Bischof von Limburg wegen des Verstoßes gegen §219a? Er wurde von rechten Frauenhassern genauso angezeigt wie die Ärztin Kristina Hänel und ihre Kolleginnen. Der Bischof wurde zwar nicht verurteilt, aber die Anzeige hatte trotzdem Erfolg. Denn die Liste mit Adressen, an die sich schwangere Frauen zur Beratung wenden können, verschwand aus dem Internet.  Und darum geht es schließlich. Die braunen Kinderfreunde wollen in ihrem misogynen Wahn Frauen von jeglichen Informationen fernhalten, um – ja um was eigentlich zu erreichen? Betroffene von Informationen vorenthalten, um sie besser manipulieren zu können? Mehr weiße ethnisch deutsche Kinder? Das was im AFD-Jargon „aktivierende“ Bevölkerungspolitik heißt? Dass es in Sachen Schwangerschaft um Bevölkerungspolitik und die Kontrolle über weibliche Sexualität geht, war schon immer so. Nun haben die Schlauberger den § 219a entdeckt. Gab es bislang 3 oder 5  Anzeigen pro Jahr, stieg die Zahl in 2016 auf 35 – unter ihnen immerhin der Bischof von Limburg.  So lange es den §219a gibt (die CDU will übrigens nichts an ihm verändern), so lange werden Gerichte Handlangerdienste tun.