Der Mensch ist in erster Linie männlich, urteilt der Bundesgerichtshof -heute am 13.03. 2018 – und findet, die Frauen sollen sich nicht so anstellen, wenn sie ignoriert werden zum Beispiel als Kundinnen einer Bank.
Die Sprache ist das Haus des Denkens und mein Haus ist keine Bruchbude! Diesen Satz der ehemaligen Intendantin des rbb zitiere ich immer gern, wenn es darum geht, dass wer nicht mitgesprochen wird, auch nicht mitgedacht wird.
Der Sprachgebrauch sei nun mal so, dass alle Menschen männlich sind, sagen die BGH Richter, die nicht alle männlich sind. Ja, wie entwickelt sich denn so ein Sprachgebrauch, bitte schön? Indem Gerichte ihn zementieren? Wohl kaum.
Wenn ich hier auf dem Land mit der weiblichen Form ankomme, dann wird schon geguckt und die Notarin redet solange Drumherum bis die Verkäuferin nichts mehr dagegen hat, zum Verkäufer gemacht zu werden. Wohlgemerkt die Notarin bezeichnet sich selbst als Notarin und nicht als Notar! Und die Landfrauen reden von sich selbst ausschließlich in der männlichen Form. Wenn Kuchenbäcker für ein Landfrauen-Café gesucht werden, dann sind nicht die Ehemänner gemeint!
Ich ergänze übrigens seit vielen Jahren auf allen Formularen immer ein „in“ – egal ob es sich um einen Überweisungsträger handelt oder einen Antrag auf einen neuen Personalausweis! Gegen diese handschriftliche Korrektur haben bislang weder Klarschriftleser noch Mitarbeitende von Einwohnermeldeämtern etwas gehabt. Höchstrichterlicher Sprachgebrauch hin oder her