Neues von den §§ 218 und 219a

Die Kontrolle der weiblichen Sexualität ist ein schwer umkämpftes Gebiet und die Koalitionen, die sich auf der einen und auf der anderen Seite bilden, muten recht eigentümlich an. Da werden die Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit (srGR) von Frauen zusammengeworfen mit der Forschung an embryonalen Stammzellen damit die Europäische Union weiterhin Projekte finanzieren darf, die sich für die Gesundheit von Müttern und Kindern einsetzen. Eine Europäische Bürgerinitiative hatte nämlich Unterschriften gesammelt (1,8 Millionen – vor allem in Italien und Polen) um genau das zu verhindern. Neben den sogenannten Lebensschützern  zählte die gesammelte Katholische Kirche und die Evangelischen Freikirchen zu den Unterstützern. Am 23. April 2018 hat der EUGH den Antrag der sogenannten Lebensschützer zurückgewiesen. Genauso wurde vor ein paar Tagen dem selbst ernannten Lebensschützer K.-G. Annen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  untersagt Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als Mörder zu bezeichnen. Herr Annen ist ausgesprochen rührig. Auf ihn gehen u.a. die Anzeigen in Sachen 219a zurück.
Allerdings tun sich die Parteien schwer, diesen § gänzlich zu streichen. Wahrscheinlich laufen die  parlamentarische Beratungen auf eine Modifizierung hinaus.
Denn die selbsternannten Lebensschützer sind überall.