Anhörung zum §219

Da die SPD Fraktion Mitte März ihren Widerstand gegen den § 219 aufgab, läuft nun ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen und Plenardebatten. Am 27. Juni fand die Anhörung zu den Gesetzentwürfen von Linken, Grünen und der FDP  vor dem Ausschuss für Recht  und Verbraucherschutz statt.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) schreibt in einer Pressemitteilung am 27.6.2018 u.a.:
„Der § 219a StGB kein integraler Bestandteil des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist die Regelung verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Sie greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein und verletzt das Recht von (potentiellen) Patientinnen auf Zugang zu Informationen, gesundheitliche Selbstbestimmung sowie freie Arztwahl. Schließlich wirft §219a StGB wesentliche Fragen mit Blick auf das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter auf.“

Bereits im April 2018 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in einem breiten Bündnis von insgesamt 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD  die  Aufhebung von §219a StGB. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.
Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig erklärt: „Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssen Ärztinnen und Ärzte öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen. Das hat mit Werbung nichts zu tun. In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten sachliche Informationen über medizinische Angebote nicht strafbar sein.“
Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“
Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung  des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden.
Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Folgende Verbände haben den Offenen Brief unterzeichnet:

  • Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)
  • AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)
  • BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros
  • Bundesjugendwerk der AWO e.V.
  • BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.
  • Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Bundesverband Liberale Frauen e.V.
  • Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
  • DGB Frauen
  • Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)
  • Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)
  • Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)
  • Feministische Offensive der LINKEN.
  • Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)
  • Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.
  • Netzwerk Frauengesundheit Berlin
  • pro familia Bundesverband e.V.
  • Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE
  • SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband
  • Sozialverband Deutschland e.V. SoVD
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
  • Zukunftsforum Familie e.V.