….so ist es vor 63 Jahren in einem Kommentar zum Grundgesetzartikel 3.2 festgelegt worden. Autor war ein mit vielen braunen und reaktionären Wassern gewaschenen Richter am Bundesgerichtshof, der die NS-Zeit unbeschadet überstand und nach Ende der 1000-jährigen Reiches 1950 als Präsident des BGH berufen wurde – vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss (FDP).
Er schrieb von „fundamentalen Verschiedenheiten und göttlicher Ordnung“, die dafür sorgen sollten, dass Frauen vor allem im Haus arbeiten sollen, während der Gott-gleiche Gatte – sich frei nach Schiller in der Welt herumtreibt und wichtige Dinge tut.
In der Funktion des Präsidenten des Bundesgerichtshofs beschäftigte er sich u.a. mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.)Weinkauff schrieb vor 63 Jahren auf, was heute noch in vielen Köpfen herumspukt: Frauen und Männer seien streng verschieden in ihrer seinsmäßigen, schöpfungsmäßigen Zueinanderordnung. Daraus folgt für diesen Mann (und leider nicht nur für ihn), dass der Mann Bestand, Entwicklung und Zukunft der Familie nach außen sichert und sie nach außen vertritt. In diesem Sinne ist er – so Weinkauff – ihr Haupt. Der Frau bleibt der Rest: arbeiten im Haus und nicht aufmucken, denn das verstößt „gegen die göttliche Ordnung“.
Dieses Gutachten verstieß schon vor 63 Jahren gegen die Verfassung – trotzdem bildet dieses Denken die Grundlage, wenn es darum geht, Frauen gegenüber Männern schlechter zu stellen.
Hermann Weinkauff bemüht sich in seinem Buch „Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus“ um die Weißwaschung seines Berufsstandes. Er schildert den deutschen Richter der Weimarer Zeit als einen bescheidenen, wenig angesehenen, treuen und braven kleinen Beamten, schlecht bezahlt, überarbeitet, redlich, aber unkritisch dem Gesetz unterworfen, oft ohne Format und Substanz, aber nicht ohne gesellschaftliche und politische Vorurteile.
Die nationalsozialistische Machtübernahme 1933 (Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30.1.1933, Erlass des Ermächtigungsgesetzes am 4.3.1933) tat der Karriere Weinkauffs keinen Abbruch, obwohl er nie Mitglied der NSDAP geworden ist.