Am 1. Mai 2020 wird besonders deutlich wie leicht die erkämpften Rechte für die Unterprivilegierten abgeräumten werden können. Von der Arbeitszeitordnung bis zur Mutter, die zu ihren Kindern im Haus gehört – natürlich ohne entsprechende Altersversorgung. Denn wer nicht sozialversicherungspflichtig arbeitet…..
Schön ist immer der Eiertanz um die Kita-Betreuung. Da muss ernsthaft argumentiert werden, warum diese Betreuung ne gute Sache ist. Denn ganz schnell heißt es „Fremdbetreuung“ weil die Mütter arbeiten müssen, also für die Wirtschaft (das ist zur Zeit ziemlich schlecht beleumundet) – also der schnöde Mammon versus Gesundheit der Kinder – uih, da kommt die Rabenmutter um die Ecke gebogen.
Und die Schulpflicht würden wahrscheinlich die Evangelikalen sowieso gerne auf Dauer ausgesetzt sehen. Jedenfalls schütze das Verwaltungsgericht in Kassel die Rechte einer 4.Klässlerin, und damit aller 4.KlässlerInnen auf eine Woche weiteres Heimbetrieb. Ähm von wem nochmal? – in der Regel von der Mutter, der geborenen Lehrerin. Ach ja, wie schön, dass es sie gibt – diese universell einsetzbaren Wesen. Die je nach Bedarf, aushäusig arbeiten, manchmal auch hochqualifiziert, oder die Kinder bespaßen und beschulen: Ohne Gehalt und ohne Rente, dafür ist ja der Muttertag da. Da kann dann mal wieder „Danke gesagt“ werden ! Den Müttern wird gerade mal wieder die Leimrute ausgelegt: das Leben zu Hause ist doch schön, wenn man für die Lieben das Heim so recht gemütlich machen kann, murmeln die Alten, die eine qualifiziert arbeitende Mutter von 3 Kindern sowieso lieber in der Armutsfalle sehen. Und Anerkennung bekommt frau seit eh und je nur, wenn sie das Rollenklischee zu 100% erfüllt. Ist das nix?