Da die Ärztin Kristina Hänel keine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch mehr auf ihre Website stellen darf müssen es halt andere tun. Auch die sogenannte Novelle des §219a hat keine Änderung beim Informationsverbot gebracht. Die Lage in Deutschland verschärft sich langsam aber sicher. Eine staatliche Finanzierung von Abteibungen hat es übrigens in Deutschland noch nie gegeben. Die Kosten wurden entweder über Spenden finanziert oder aber die Betroffenen mussten das Geld selbst aufbringen. Auch die sogenannte Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen wird immer weiter eingeschränkt. Es gibt inzwischen ganze Landstriche, in denen Ärzte aus Angst oder Überzeugung keine Abbrüche mehr vornehmen. Und Krankenhäuser zumal wenn sie in kirchlicher Trägerschaft sind, weigern sich gerne. Nur mit viel Druck lässt sich selbst in „gottlosen“ Gegenden ein Angebot aufrecht erhalten.
Gesetzliche Voraussetzungen
Für einen legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
benötigen Sie entweder eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer nach §219StGB bzw. §7SchKG anerkannten Beratungsstelle oder eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nach §218StGB.
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