219a – der Kampf geht weiter

Wie einen Ehrentitel soll sie das Urteil tragen, hatte der Gießener Richter zu Kristina Hänel am Ende der Urteilsverkündung am 12.Oktober 2018 gesagt. Nun ja. Der Kampf geht in die nächste Runde. Der Weg hätte abgekürzt werden können, wenn der Richter der Verteidigung gefolgt wäre und das Urteil ausgesetzt hätte und somit den Weg direkt zum Bundesverfassungsgericht freigemacht hätte. Hat er aber nicht – vielleicht ist dieser Schachzug gar nicht so dumm. Denn so bleibt der Ball im Feld der Bundesregierung und die SPD-Ministerinnen Barley und Giffey müssen handeln. Die Rolle der unsachlichen Retro-Politiker spielen einmal mehr die Problembären der CSU und hinter ihnen die katholische Kirche. Für eine Kirche, deren Repräsentanten Kinder so sehr lieben wie die katholischen Priester, für die ist eine Abtreibung des Objekts ihrer Begierde, natürlich eine große Sünde!

Hambacher Forst – RWE geht über Leichen

Der Kampf um den Ausstoß von CO2 und den Braunkohlekonzern RWE wird für die jungen KlimaschützerInnen immer gefährlicher. Ein Blogger, der die Vorkommnisse dokumentieren wollte, stürzte in den Tod, weil ihm die Polizei verboten hatte vom Boden aus zu berichten. Vorher hatten Polizisten seine Kletterausrüstung beschlagnahmt. Maßnahmen, die den Tod des Bloggers billigend in Kauf nahmen. Heute ist nun eine Aktivistin aus sechs Metern Höhe abgestürzt. Niemand weiß, was noch passieren muss bis das Kapital, das hinter der Abholzung des Restwaldes steht, aufgibt.
Bilanz: 222 Festnahmen, 113 vorläufige Festnahmen und 670 Platzverweise.

Dass den Maßgebenden in Deutschland der Klimaschutz völlig egal ist – Hauptsache die Geschäfte laufen –  zeigt ja auch der Torfbrand im Emsland. Da schießt die Bundeswehr ein völlig ausgetrocknetes Moor in Brand, nur weil man Raketen testen will. Am Ende ist Feuerwehr der Bundeswehr ist nicht in der Lage, den Brand zu löschen. Man versucht das Ganze so lange zu vertuschen, bis der Brandgeruch in den Amtsstuben in Hannover zu riechen ist.

Neues von den §§ 218 und 219a

Die Kontrolle der weiblichen Sexualität ist ein schwer umkämpftes Gebiet und die Koalitionen, die sich auf der einen und auf der anderen Seite bilden, muten recht eigentümlich an. Da werden die Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit (srGR) von Frauen zusammengeworfen mit der Forschung an embryonalen Stammzellen damit die Europäische Union weiterhin Projekte finanzieren darf, die sich für die Gesundheit von Müttern und Kindern einsetzen. Eine Europäische Bürgerinitiative hatte nämlich Unterschriften gesammelt (1,8 Millionen – vor allem in Italien und Polen) um genau das zu verhindern. Neben den sogenannten Lebensschützern  zählte die gesammelte Katholische Kirche und die Evangelischen Freikirchen zu den Unterstützern. Am 23. April 2018 hat der EUGH den Antrag der sogenannten Lebensschützer zurückgewiesen. Genauso wurde vor ein paar Tagen dem selbst ernannten Lebensschützer K.-G. Annen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  untersagt Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als Mörder zu bezeichnen. Herr Annen ist ausgesprochen rührig. Auf ihn gehen u.a. die Anzeigen in Sachen 219a zurück.
Allerdings tun sich die Parteien schwer, diesen § gänzlich zu streichen. Wahrscheinlich laufen die  parlamentarische Beratungen auf eine Modifizierung hinaus.
Denn die selbsternannten Lebensschützer sind überall.