Zum Weltflüchtlingstag und dem momentanen Angriff auf das Asylrecht hat die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl viele Fakten zusammengetragen. Nachzulesen unter Newsletter@proasyl.de
Über 16 Millionen neue Flüchtlinge hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr registriert. Die überwältigende Mehrheit, nämlich 85 Prozent, sucht dabei in Entwicklungsländern Zuflucht. Die Zahl der Asylsuchenden in Europa und Deutschland sank.
2017 kamen 186.644 Asylsuchende nach Deutschland. Im Jahr zuvor waren es noch rund 280.000. Die meisten stammen aus Kriegs- und Krisenländern wie Syrien, Afghanistan, Irak, Iran oder Eritrea. Doch mit der zunehmenden Versperrung von Fluchtwegen rückt für Menschen auf der Flucht der Zugang zum Asylrecht auf Europa in unerreichbare Ferne.
Wird an der Grenze zu Deutschland ein Asylgesuch vorgebracht, muss nach EU-Recht (Dublin-III-Verordnung) ein förmliches Verfahren durchgeführt werden, um den Staat zu bestimmen, der für das Asylverfahren zuständig ist. Der Vorrang des EU-Rechts ist auch im deutschen Asylgesetz (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG) vorgeschrieben: Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus den Mitgliedstaaten abzusehen, soweit Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der EU zuständig ist. Der zuständige Staat ist nicht zwangsläufig der EU-Ersteinreisestaat siehe Art. 7 Dublin-III-VO.
Der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ „Verträge sind einzuhalten“, der bei Franz-Josef Strauß noch galt, ist für seinen Urenkel Seehofer offensichtlich nur noch Schall und Rauch.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Rechtslage zusammengefasst:
Stellungnahme_Zurueckweisungen_von_Fluechtlingen_an_der_Grenze
…… arbeiten. Ich freue mich immer über Kleinigkeiten: Nach 14 Tagen wurde endlich das Baustellenklo „gewartet“ – in klassischer Rollenaufteilung: sie arbeitet und er sitzt