Frauenfeindliches Recht aus der Nazizeit findet immer Freunde
Am 24. November 2017 kommt es vor dem Amtsgericht Gießen zum Prozess um den § 219a StGB. Die Angeklagte Kristina Hänel hat eine breite Unterstützer*innenschaft hinter sich. Über 100 000 Menschen haben ihre Petition auf der Internetplattform change.org bereits unterzeichnet. Zu den Prozessbegleiterinnen gehört auch die Linkenpolitikerin Cornelia Möhring: „Der §219a muss aus dem Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen werden – für das Recht auf Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Frauen.“ Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat am 22.11. 2017 einen Gesetzentwurf zur Streichung des §219a StGB eingebracht (Drucksachennummer 19/93).
Die Abschaffung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch (StGB). fordern unter anderem auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB). In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung vom 23.11. 2017 weisen die Organisationen daraufhin, dass die Zahl der Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) stetig zunimmt, und damit der Versuch die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten zu kriminalisieren.
Abtreibungsgegner haben so ein Meinungsmonopol im Internet aufbauen können. Der Straftatbestand des § 219a StGB wurde im Mai 1933 als § 219 RStGB in das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen.
In der Pressemitteilung der beiden Organisationen vom 23.11.2017 heißt es:
„Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssen Ärztinnen und Ärzte öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Die derzeitige Rechtslage führe dazu, so der Vorstand des DÄB ergänzend, dass ungewollt schwangere Frauen sich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs in ihrer Region nur extrem schwer informieren können, weil bereits sachliche öffentliche Informationen als strafbar angesehen werden. Ihr Recht auf freie Arztwahl werde so unzumutbar eingeschränkt.

Ich beziehe meinen Strom seit einigen Jahren bei den Stromrebellen im Schwarzwald – bei ews- bei den ehemaligen Stromrebellen muss ich heute sagen. Die Stromrebellen fand ich sympathisch, unter anderem weil eine Frau Mitbegründerin war und weil die ews Strom vor allem aus Wasserkraft ins Netz einspeist. Jetzt lese ich im Kleinen Jahresbericht 2017, man habe Deutschlands höchsten Windpark im Schwarzwald eingeweiht. Da ich weiß wie umstritten die Windkraftanlagen gerade in Baden-Württemberg sind, schaute ich ins Internet und siehe da: auf fünf recht ansehnlichen, bzw. unansehnlichen Baustellen mitten im Wald sind die 5 Windräder errichtet worden. Diese Baustellen lassen sich per Google Earth besichtigen. Sieht richtig „gut“ aus. Schneisen für Schwertransporter in ein intaktes Waldgebiet! Super – das nenne ich nachhaltig. Dass dort der Rotmilan auszieht, ist verständlich – die Frage ist nur: wohin denn dann? Es wird ja auch nicht mehr von Umweltschutz geredet, sondern nur noch von Energiewende. Und die soll koste es, was es wolle durchgeprügelt werden. Irgendwann wird es kein Grünland mehr geben, keinen Horizont ohne Windrad und keine Vögel, aber die Energiewender sitzen mit gutem Gewissen in ihrer warmen und hellen Stube. Doch nicht schlecht, oder? Dass dann auch noch Gutachter und Investoren bei diesem Projekt unter einer Decken stecken bzw. dass die Investoren Mitgesellschafter derer sind, die die Gutachten erstellen, ist schon bundesligareif. Das ist man sonst nur von Großkonzernen gewöhnt. Auch der frauenfreie Vorstand passt ins Bild.