Das OVG Münster hat am 4. Oktober im Eilverfahren ein Rodungsverbot für den Hambacher Forst verhängt. Gleichzeitig untersagte die Stadt Köln RWE, den Wald einzuzäunen.
Alles wartet jetzt auf das Hauptsacheverfahren um den Betriebsplan von RWE.
Wie ich die Großstadt hinter mir ließ und an die Küste zog
Das OVG Münster hat am 4. Oktober im Eilverfahren ein Rodungsverbot für den Hambacher Forst verhängt. Gleichzeitig untersagte die Stadt Köln RWE, den Wald einzuzäunen.
Alles wartet jetzt auf das Hauptsacheverfahren um den Betriebsplan von RWE.