Im Rahmen der Meldung über den Tod von Herbert Ehrenberg habe ich erfahren, dass ich diesem Mann eine Menge verdanke. Ohne die KSK hätte ich nämlich meinen Beruf als freie Journalistin nicht ausüben können. Der SPD-Politiker Herbert Ehrenberg zählt zu den Vätern der des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Es bildete seit dem 1. Januar 1983 die rechtliche Grundlage für die Mitgliedschaft selbständiger KünstlerInnen und PublizistInnen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der gebürtige Ostpreuße Ehrenberg (ich kann mich vor allem wegen des schönen Dialekts an ihn erinnern) hat gemeinsam mit dem Schriftsteller Dieter Lattmann diese bis heute wichtige Einrichtung geschaffen. Man wollte in den 70er Jahren die unregelmäßig beschäftigten und schlecht abgesicherten Freien zumindest ansatzweise mit Festangestellten gleichstellen. Dass dieser Schutz nur für eine Gruppe der schlecht bezahlten Freien eingerichtet wurde, begründeten die Väter mit der gesellschaftlichen Wichtigkeit der Kreativen: „Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung der KSK wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.“
Heute wäre wahrscheinlich die Schaffung so einer Einrichtung nicht mehr durchzusetzen. Bei Wikipedia findet man zur Entstehungsgeschichte der KSK noch folgendes: „Die Grundlage für das Künstlersozialversicherungsgesetz waren die Untersuchungen durch den Autorenreport und die Künstler-Enquete. Auf diesen beiden Untersuchungen basierte der Künstlerbericht der Bundesregierung vom 13. Januar 1975. Das Modell der Künstlersozialkasse basiert auf einer Mischfinanzierung ähnlich den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen für Arbeitnehmer: 50 Prozent des Beitrags werden durch den Versicherten aufgebracht, der restliche Teil durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter bzw. Auftraggeber und staatliche Zuschüsse. Diese Einbindung der wirtschaftlichen Nutznießer von Dienstleistungen in die Altersvorsorgefinanzierung der rechtlich selbständigen Leistungserbringer durch die Künstlersozialabgabe ist eine Besonderheit, die in Deutschland außerhalb der Erbringung künstlerischer und publizistischer Leistungen ohne Parallelen geblieben ist.