Der Teufel steckt bekanntlich im Detail – so auch bei der Ergänzung der Mütterrente I: die sogenannte „Mütterrente II“. Gegen die Mütterrente aus dem allgemeinen Haushaltstopf wird – merkwürdigerweise – seit einigen Monaten immer wieder Stimmung gemacht. Der Deutsche Juristinnenbund hat dankenswerterweise in einer Pressemitteilung Licht in das Dunkel gebracht. Am 02. 07. 2018 schrieb der djb:
„Die Einführung der Mütterrente II zielt – laut Koalitionsvertrag – auf
eine gerechte Ausgestaltung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen künftig hinsichtlich der Kindererziehungsjahre, die in die Berechnung der Rente einfließen, mit den Eltern von nach 1992 geborenen Kindern gleichgestellt werden. Eine Ausweitung der
Kindererziehungszeiten schließt insbesondere für Frauen mit älteren Kindern eine Gerechtigkeitslücke und ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Der djb begrüßt daher die Ausweitung ausdrücklich.“
Allerdings haben sich die Großkoalitionäre eine kleine Hintertür zum Sparen auf Kosten älterer Frauen geöffnet.
Beim djb heißt es weiter:
„Die vorgesehenen Verbesserungen durch Berücksichtigung eines
dritten Beitragsjahres pro Kind sollen nur für die Mütter und Väter gelten,
die drei und mehr Kinder erzogen haben.
Diese Differenzierung und Begrenzung auf Mehrkindfamilien ist zwar finanziell günstiger als die Mütterente I, sie ist aber aus mehreren Gründen abzulehnen. Die von den Koalitionsparteien bezweckte Bekämpfung der Altersarmut, von der insbesondere Frauen betroffen sind, erfordert die volle rentenrechtliche Berücksichtigung von drei Jahren für jedes von ihnen erzogene Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder insgesamt und dem Jahr, in dem das Kind geboren wurde.“
Es ist nach wie vor völlig klar, dass es die Mütter sind, die beruflich d.h. finanziell zurückstecken, wenn Kinder kommen. Und das gilt für die Jahre vor 1992 noch viel mehr als heute. Und die schlauen Sparfüchse der Regierung wissen auch, dass es in den geburtenschwachen Jahrgängen sowieso nur selten drei und mehr Kinder gab und dass viele der betroffenen Mütter heute bereits zwischen 70 und 80 Jahre alt sind. D.h. die Zahlungen für die Mütterrente II werden sich demografisch stetig reduzieren.