Wie schon im Jahre 1989 und später wiederholt erklärt das OVG Münster eine Regelung zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig. Für verfassungswidrig hält das OVG Münster, was der nordrhein-westfälische Gesetzgeber zum Regelfall erklärt: dass von einer im Wesentlichen gleichen Qualifikation auszugehen ist, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Bewerberin und des Mitbewerbers ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist.
Das Gericht sieht durch diese Vorschrift den gebotenen Qualifikationsvergleich als verfassungswidrig reduziert an. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Ramona Pisal erklärt: „Würde der Vorschlag des OVG Münster verwirklicht, würde die strukturelle Diskriminierung von Frauen letztlich verstärkt.“