Ist der Juni kalt und nass……

…………ein Schauer  zieht aus Nordnordwest auf. Das ist der Sommeranfang bei uns im Norden. Aber genau dafür lieben ja wir unser Schleswig-Holstein!

Seit dem 9. Juni – seit der Schafskälte – gestaltet sich der Juni kühl und nass, wobei der Luftdruck erstaunlicherweise bei 1020 hPa relativ konstant bleibt. Für die Kombination aus Kälte und Nässe gibt es noch nicht einmal eine Bauernregel. Nur für die Windrichtung:  „Durch Juniwind aus Norden ist noch nichts verdorben worden“ oder die Nässe, die im Juni  das Gras  wachsen lässt: „Regnet’s am Margaretentage (10.Juni), dauert der Regen noch vierzig Tage oder 14 Tage.

Seehofer und Dublin III

Zum Weltflüchtlingstag und dem momentanen Angriff auf das Asylrecht hat die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl viele Fakten zusammengetragen. Nachzulesen unter  Newsletter@proasyl.de
Über 16 Millionen neue Flüchtlinge hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr registriert. Die überwältigende Mehrheit, nämlich 85 Prozent, sucht dabei in Entwicklungsländern Zuflucht. Die Zahl der Asylsuchenden in Europa und Deutschland sank.
2017 kamen 186.644 Asylsuchende nach Deutschland. Im Jahr zuvor waren es noch rund 280.000. Die meisten stammen aus Kriegs- und Krisenländern wie Syrien, Afghanistan, Irak, Iran oder Eritrea. Doch mit der zunehmenden Versperrung von Fluchtwegen rückt für Menschen auf der Flucht der Zugang zum Asylrecht auf Europa in unerreichbare Ferne.
Wird an der Grenze zu Deutschland ein Asylgesuch vorgebracht, muss nach EU-Recht (Dublin-III-Verordnung) ein förmliches Verfahren durchgeführt werden, um den Staat zu bestimmen, der für das Asylverfahren zuständig ist. Der Vorrang des EU-Rechts ist auch im deutschen Asylgesetz (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG) vorgeschrieben: Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus den Mitgliedstaaten abzusehen, soweit Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der EU zuständig ist. Der zuständige Staat ist nicht zwangsläufig der EU-Ersteinreisestaat siehe Art. 7 Dublin-III-VO.

Der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ „Verträge sind einzuhalten“, der bei Franz-Josef Strauß noch galt, ist für seinen Urenkel Seehofer offensichtlich nur noch Schall und Rauch.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Rechtslage zusammengefasst:
Stellungnahme_Zurueckweisungen_von_Fluechtlingen_an_der_Grenze

Je rechter, je inhumaner

Es ist nur konsequent, dass die Republikanische Regierung der USA aus dem UN Menschenrechtsrat austritt. Kinder von ihren Eltern zu trennen und als Geisel in Lager zu sperren, das muss man erstmal bringen. Aber für den White-Trash, der gerade weltweit nach oben schwimmt, haben Kinder keine Rechte, eventuell noch die eigenen Kinder. Denn wie wir alle wissen, haben gerade Mädchen in patriarchalen Familien nichts zu lachen
Gerade Kinder werden immer wieder Ziel rechter Übergriffe: ob  Argentinien oder Nazideutschland da ging es gegen Kinder  der politischen Opposition, in Australien gegen Kinder der Ureinwohner, die Liste ließe sich fortsetzen.

Faschisten bei der Arbeit

Es dauerte nicht besonders lange bis Matteo Salvini von der frisierten Lega (Nord) die Maske des Rechtspopulisten fallen ließ. Erst die Nummer mit dem Flüchtlingsschiff – da gab es ja noch viel Verständnis für seine Entscheidung. Jetzt der Plan der  Volkszählung der Roma und Sinti zum Zwecke der Ausweisung. Mussolini würde es freuen, dass seine Nachfolger im Geiste die Geschicke Italiens so großartig lenken.

Mal sehen, womit die FPÖ, die ja in Österreich auch das Innenministerium „leitet“ , demnächst die Öffentlichkeit erfreuen wird. Und unser aller Horst übt derweil noch ein wenig.