Sommerlektüre 1

Die heißen Tage habe ich in diesem Jahr nicht mit Provence-Krimis verbracht, sondern mit dem „Großen Plan“ von Wolfgang Schorlau.
(„Der große Plan“ – Dengler’s 9. Fall – Kiepenheuer& Witsch, 434 Seiten, 14,90 Euro)
In dem Krimi geht es um Griechenland – um die Ausplünderung im 2. Weltkrieg durch den NS-Staat und heute durch die Nachfolger im Geiste unter dem Titel „Eurorettung“. Deutlich wird noch einmal, dass der Regierungswechsel zu rot-grün vor 20 Jahren 1998 u.a. mit dem Euro-Beitritt Griechenlands erkauft wurde. Griechenland war einer der größten Abnehmer der deutschen Waffenindustrie und die wollte ihre Rechnungen lieber in Euro als in Drachmen beglichen haben. Die Drachme konnte – wie wir heute wissen – je nach Lage ziemlich unkompliziert auch mal abgewertet werden. Das passte den deutschen Wirtschaftsmagnaten nicht. Und da sich scheinbar die CDU weigerte – im Gegensatz zu den anderen europäischen Konservativen – die Griechen in die Eurozone zu lassen – wurden sie abgewählt.
Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich es damals erstaunlich fand, das Teile der Wirtschaft plötzlich den Wechsel wollten und auch die veröffentlichte Meinung die Sozen hochjazzte. Heute dagegen kann die SPD machen was sie will, sie wird immer in Grund und Boden geschrieben von eben jener veröffentlichten Meinung.
Ach ja und die Hilfsgelder halfen – wie inzwischen bekannt ist – nicht den griechischen Rentnern, sondern der Deutschen Bank und einigen französischen Geldhäusern. „Sommerlektüre 1“ weiterlesen

Anhörung zum §219

Da die SPD Fraktion Mitte März ihren Widerstand gegen den § 219 aufgab, läuft nun ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen und Plenardebatten. Am 27. Juni fand die Anhörung zu den Gesetzentwürfen von Linken, Grünen und der FDP  vor dem Ausschuss für Recht  und Verbraucherschutz statt.
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) schreibt in einer Pressemitteilung am 27.6.2018 u.a.:
„Der § 219a StGB kein integraler Bestandteil des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist die Regelung verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Sie greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein und verletzt das Recht von (potentiellen) Patientinnen auf Zugang zu Informationen, gesundheitliche Selbstbestimmung sowie freie Arztwahl. Schließlich wirft §219a StGB wesentliche Fragen mit Blick auf das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter auf.“

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Polizeigesetz NRW

18 000 haben am Sonnabend in Düsseldorf gegen die geplanten Änderungen im Polizeigesetz demonstriert. Vor allem gegen die „carte blanche“ für die Polizei wie sie in mehreren Bundesländern geplant ist, erhebt sich der Widerstand: Menschen sollen auch ohne konkreten Verdacht angehalten und  durchsucht werden dürfen. Wer Pech hat, landet bis zu einen Monat in sogenanntem Präventivgewahrsam – vulgo: Gefängnis –  oder wird mit Hausarrest belegt. Die Polizei soll Smartphones hacken dürfen, um Messengerdienste wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet. Betroffen von den Eingriffen in die Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Doch muss klar sein: manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits heute schon ein besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind: Migranten. Außerdem: DemonstrantInnen, Streikende und sonst irgendwie politisch Missliebige. Z.B. Menschen, die Schiffbrüchige aus Seenot retten. Man weiß nie gegen wen als nächstes die Herrschenden zum Halali blasen. Nicht nur die AFD ist auf der Jagd!

Eine Kostprobe der neuen Befugnisse bekamen die Demonstrantinnen  frei Haus geliefert: die Polizei wollte Lautsprecherwagen innerhalb des Demozuges verbieten, weil die Autos als Lager für Wurfgeschossen dienen könnten – man achte auf den Konjunktiv – natürlich gab es keine Beweise. Die hätte allerdings das OVG NRW gern gesehen, so wies das Gericht die  polizeiliche „Gefahrenprognose“ als  „haltlos“ zurück.