219a – Gesetz aus der Nazizeit streichen

Hier der Nachdruck der Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes  vom 22. Feb. 2018:
Juristinnenbund fordert Abschaffung des § 219a StGB und verbesserte
Informationsrechte für betroffene Frauen
Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus
verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.

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Scamming

Der gute alte, analoge Heiratsschwindler hat ausgedient. Jetzt wird mit Identitätsklau und dem weltweiten Netz gut gläubigen Menschen das Geld aus der Tasche gezogen. Dating-Portale bieten ein wunderbares Betätigungsfeld. Mehrere Wochen lang wird den Opfern Honig um den Bart geschmiert, sie seien die tollsten Menschen auf der Welt und einem Glück bis ans Lebensende stände lediglich ein kleines Hindernis im Weg. Dieses können die Frauen – mit dem Überweisen einer zumeist 4- gerne auch 5-stelligen Summe aus dem Weg räumen. Für die Suche nach der Gans mit den goldenen Eier, legen sich die digitalen Prinzen eine geklaute Identität aus dem Netz zu. Und dass dann zwar ihre Liebesschwüre auf deutsch  verfasst sind, aber zumeist nur englisch gesprochen werden kann, verwundert die Angebeteten nicht. Die sind nämlich zu diesem Zeitpunkt schon längst auf der rosa-roten Wolke 7 und haben ihr analoges Hirn ausgeschaltet. Dass vor allem ältere, selbstbewusste Frauen sich abzocken lassen, hat viel mit der verinnerlichten Frauenrolle zu tun und dass eine Frauen ohne Mann eben doch nicht mit einem Fisch ohne Fahrrad gleichzusetzen ist.
Filmtip: „Betrogene Liebe“, ein Film von Petra Wernz,  www.ardmediathek.de/tv/betrifft

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Üblich und deswegen zementiert?

Wer sich wie ich über die in männlicher Sprache gehaltenen Bankformulare schon mal geärgert hat,  freut sich bestimmt über die Klage, die jetzt vor dem BGH verhandelt wird. Der Deutsche Juristinnenbund macht in einer Pressemitteilung auf die Aktion aufmerksam:
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt  in dritter Instanz über das
Begehren einer Klägerin, in Vordrucken ihrer Sparkasse als „Kundin“,

„Kontoinhaberin“, „Einzahlerin“ oder „Sparerin“ bezeichnet zu werden. Die Klägerin ist zuletzt vor dem Landgericht Saarbrücken gescheitert. In der Entscheidung heißt es  –  offenbar in Unkenntnis der Forschungen in der Psycholinguistik und Kognitionspsychologie, dass es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspreche, wenn männliche Bezeichnungen auch für Frauen verwendet werden. Das generische Maskulinum werde bereits seit 2.000 Jahren als Kollektivform verwendet. Es handele sich insoweit um nichts weiter als eine historisch gewachsene Übereinkunft über die Regeln der Kommunikation.
Der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig verschlägt es angesichts solcher Erklärungen fast die Sprache. „Frauen sind gut ausgebildet, verdienen ihr eigenes Geld und sind nicht nur die Anhängsel ihrer Männer. Die Bezeichnung „Kontoinhaber“ ist seit 1958 überholt, denn seitdem können Frauen ein Konto auf ihren eigenen Namen eröffnen. Sprache ist ein Spiegel gesellschaftlicher Strukturen und damit auch ein Ausdruck von hergebrachten Hierarchien. Kommen Frauen in Sprache nicht vor, werden damit Realitäten geschaffen oder zementiert. Wer denkt denn an eine Frau, wenn es z.B. ‚der Bankdirektor‘ heißt. Wenn Frauen sprachliche Anerkennung erst einklagen müssen, so ist dies ein Armutszeugnis.“

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#Me too auf dem Immenhof

Ich liebe alte deutsche Filme – gerne aus den 50er Jahren. So waren die Immenhof-Filme von 1955, die der NDR gerade sendete, ein Pflichttermin für mich. Nur eines verwunderte mich: Eine der Schauspielerin musste „plötzlich und unerwartet sterben“ und wurde durch eine ähnlich aussehende Darstellerin ersetzt. So etwas passiert häufiger – gerade bei Mehrteilern, aber in Zeiten von „#metoo“ versuchte ich die Gründe für das plötzliche „Ableben“ herauszubekommen. Und siehe da ich wurde fündig bei Wikipedia. Dort steht zu lesen: „Christiane König, die Darstellerin der Angela, erzählte später in einem Interview, dass sie bei der Premiere in Hannover, die zu einem großen Erfolg für die anwesenden Darsteller wurde, nicht mit auf die Bühne gedurft habe. Hintergrund sei gewesen, dass sie ein eindeutiges Angebot des Produzenten Gero Wecker abgelehnt habe, was dann auch dazu geführt habe, dass sie in den beiden folgenden Immenhof-Filmen nicht mehr vorgekommen sei.“
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