Die Künstler*sozialkasse

Im Rahmen der Meldung über den Tod von Herbert Ehrenberg habe ich erfahren, dass ich diesem Mann eine Menge verdanke. Ohne die KSK hätte ich nämlich meinen Beruf als freie Journalistin nicht ausüben können. Der SPD-Politiker Herbert Ehrenberg zählt zu den Vätern der des  Künstlersozialversicherungsgesetzes. Es bildete seit dem 1. Januar 1983 die rechtliche Grundlage für die Mitgliedschaft selbständiger KünstlerInnen und PublizistInnen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der gebürtige Ostpreuße Ehrenberg (ich kann mich vor allem wegen des schönen Dialekts an ihn erinnern) hat gemeinsam mit dem Schriftsteller Dieter Lattmann diese bis heute wichtige Einrichtung geschaffen. Man wollte in den 70er Jahren die unregelmäßig beschäftigten und schlecht abgesicherten Freien zumindest ansatzweise mit Festangestellten gleichstellen.  Dass dieser Schutz nur für eine Gruppe der schlecht bezahlten Freien eingerichtet wurde, begründeten die Väter mit der gesellschaftlichen Wichtigkeit der Kreativen: „Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung der KSK wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.“

Heute wäre wahrscheinlich die Schaffung so einer Einrichtung nicht mehr durchzusetzen. „Die Künstler*sozialkasse“ weiterlesen

20 Kilo Olympia

da hatte der MDR „Star“-Reporter Scheunemann, der das Frauen-Eishockeyspiel USA – Finnland bei Olympia reportierte gerade noch mal Glück gehabt. Sein blöder Satz von der 20 Kilo schweren Ausrüstung der Torfrau und der Frage an die Zuschauerin, ob das denn wohl etwas für sie wäre…. den hatte ich mir schon notiert für die olympische Sammelgurke. Aber Studio-Moderatorin Jessy Wellmer beantwortete die Frage stellvertretend als sie den Beitrag abnahm: Wer 20 Kilo schwere Einkaufstüten tragen kann, die wird sich auch nicht an 20 Kilo Ausrüstung stören. So ist es.

Den Armen nimmt man es am liebsten

Mal wieder hat es die ZeitungszustellerInnen erwischt. Diejenigen, die bei Wind und Wetter im Morgengrauen die Tageszeitungen in die Briefkästen werfen. Sie, die Garanten der Meinungsfreiheit, sollen mal wieder verzichten. Vor drei Jahren war ihnen erlaubterweise der Mindestlohn gekürzt worden. Der ist nun zwar angeglichen, aber dafür dürfen die Zeitungsverleger an den Rentenbeiträgen sparen. Im neuen Koalitionsvertrag steht: „Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf fünf Prozent abgesenkt.“ Es ist so übel! Das trifft Leute, die vor allem im Alter keine anderen Jobs – aus welchen Gründen auch immer – finden. Nach dem Motto: diese armen Schlucker kriegen sowieso nur Grundrente, da brauchen sie keine eigenen Rentenansprüche. Später heißt es dann: Ja, wer nicht gearbeitet hat, kann keine hohe Rente erwarten…. Vor allem dann nicht, wenn man für Herrn Döpfner und Konsorten gearbeitet hat – muss dann ergänzt werden. Matthias Döpfner ist Präsident des Bundesverbandes der Zeitungsverleger. Und Springerverlagschef. Zu seinem Reich gehört also auch die Krawallpostille mit den großen Buchstaben. Ich frage mich, wie dieser so detailliert formulierte Rentenklau in ein Schriftstück gelangen kann, das zwar viele Seiten hat, aber ansonsten eher wachsweich gehalten wird. Aufgefallen ist diese Feinheit übrigens den des Lesens mächtigen KollegInnen der FAZ.