
Dezember 2017

Wie ich die Großstadt hinter mir ließ und an die Küste zog

ja, ganz offensichtlich: ein interessengeleiteter CSU-Politiker präsentiert mit Lausbubengrinsen seine Entscheidung: Millionen Menschen sollen weiterhin mit Glyphosat vergiftet werden. Da gratuliert vor allem der Bayerische Landesverband der AFD zu dieser Wahlkampfhilfe. Denn AFD- Wähler sind oft nicht nur braun, sondern auch grün. Und das Gehampel der GroKo in Sachen Glyphosat ging schon vielen auf den Zeiger – und nun ein grünes Licht aus der CSU für das Ackergift. Großartig!
Wo wohl die berufliche Laufbahn des Herrn Schmidt weitergeht, wenn er dann tatsächlich seine Wärmestube im Landwirtschaftsministerium verlassen muss?
Vielleicht ja bei dem Konzern, der u.a. dem Bundesamt für Risikobewertung die Gutachten formulierte!
Das Amtsgericht Gießen hat am 23. November 2017 für den Lebensschützer und das Nazirecht geurteilt und gegen das Informationsrecht der Frauen von heute. Mein Kopf gehört mir – hatte eine Demonstrantin auf ein Pappschild geschrieben. Aber was da rein kommt – darüber wollen vor allem braune und lebensfeindliche Kreise in Deutschland mitreden.
Man glaubt es kaum, was heute alles im Namen des Volkes möglich ist. Seit rund 40 Jahren engagiere ich mich mit anderen Frauen gemeinsam im Kampf um sexuelle Selbstbestimmung – eine unendliche Geschichte. Um klerikalen Lebensschützern die Lufthoheit im Internet zu sichern, verhängte eine Richterin eine Geldstrafe von 6000 Euro.
Die Ärztin Kristina Hänel ist in 1. Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie ratsuchenden Frauen die Möglichkeit eröffnete, sich sachlich und unvoreingenommen zu informieren.
Informationen sind heute im Internet eigentlich nur noch über die österreichische Interseite GYNmed zu bekommen. Sogar in Polen ist es einfacher Informationen über Abbrüche zu bekommen. Dort existiert eine Art Code, mit dem Ärzte in Zeitungen für die Familienplanung werben. Niemand regt sich auf, obwohl dort die Lebensschützer sogar an der Regierung sind.
Frauenfeindliches Recht aus der Nazizeit findet immer Freunde
Am 24. November 2017 kommt es vor dem Amtsgericht Gießen zum Prozess um den § 219a StGB. Die Angeklagte Kristina Hänel hat eine breite Unterstützer*innenschaft hinter sich. Über 100 000 Menschen haben ihre Petition auf der Internetplattform change.org bereits unterzeichnet. Zu den Prozessbegleiterinnen gehört auch die Linkenpolitikerin Cornelia Möhring: „Der §219a muss aus dem Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen werden – für das Recht auf Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Frauen.“ Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat am 22.11. 2017 einen Gesetzentwurf zur Streichung des §219a StGB eingebracht (Drucksachennummer 19/93).
Die Abschaffung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch (StGB). fordern unter anderem auch der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB). In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung vom 23.11. 2017 weisen die Organisationen daraufhin, dass die Zahl der Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) stetig zunimmt, und damit der Versuch die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten zu kriminalisieren.
Abtreibungsgegner haben so ein Meinungsmonopol im Internet aufbauen können. Der Straftatbestand des § 219a StGB wurde im Mai 1933 als § 219 RStGB in das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen.
In der Pressemitteilung der beiden Organisationen vom 23.11.2017 heißt es:
„Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssen Ärztinnen und Ärzte öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Die derzeitige Rechtslage führe dazu, so der Vorstand des DÄB ergänzend, dass ungewollt schwangere Frauen sich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs in ihrer Region nur extrem schwer informieren können, weil bereits sachliche öffentliche Informationen als strafbar angesehen werden. Ihr Recht auf freie Arztwahl werde so unzumutbar eingeschränkt.