
März 2017

Wie ich die Großstadt hinter mir ließ und an die Küste zog
Wie schon im Jahre 1989 und später wiederholt erklärt das OVG Münster eine Regelung zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig. Für verfassungswidrig hält das OVG Münster, was der nordrhein-westfälische Gesetzgeber zum Regelfall erklärt: dass von einer im Wesentlichen gleichen Qualifikation auszugehen ist, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Bewerberin und des Mitbewerbers ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist.
Spätestens seit der Autobiografie „Nomadengut“ von Louise Straus-Ernst lese ich alles, was es über das von deutschen Truppen besetzte Frankreich auf dem Buchmarkt gibt. So erwarb ich letztens von Françoise Frenkel das Buch „Nichts um sein Haupt zu betten“. Die Buchhändlerin entkam den Deutschen und hat die Geschichte ihrer Flucht im sicheren Schweizer Exil aufgeschrieben. Ihr ist gelungen, was z.B. Louise Straus-Ernst nicht geschaffte. Sie wurde bei der großen Razzia im September 1942 verhaftet und vom Lager Drancy mit einem der letzten Transporte nach Auschwitz deportiert. Genaueres über die Razzien 1942 /43 in Südfrankreich erfährt die interessierte Leserin in der Biografie von Beate und Serge Klarsfeld: „Erinnerungen“.