Der Tod wartet nicht auf Genehmigung

Wenn ich nicht gerade in einer ähnlichen Situation gewesen wäre, hätte ich dieses Stück aus dem Tollhaus des deutschen Gesundheitswesens nur schwer glauben können.
Auf der Plattform apotheke adhoc war folgendes zu lesen: „Zur palliativen Sedierung am Lebensende wird häufig Midazolam eingesetzt – anders lassen sich Symptome wie Angstzustände, Atemnot, Schmerz und Übelkeit oft nicht mehr wirksam behandeln. Patient:innen in Pflegeheimen werden oftmals von einem Palliativteam (SAPV) betreut und bekommen die entsprechenden Medikamente zur Injektion über diesen Dienst verordnet.„In diesem Fall handelte es sich um eine sehr kranke Patientin, die Midazolam zur Injektion verordnet bekam, weil sie bereits im Sterben lag“, so Heidl. Üblicherweise gibt es auf den Pflegestationen keine Möglichkeit, ein sogenanntes „Sprechstundenbedarf-Rezept“ auszustellen. „Also verordnet das Palliativteam Einmalspritzen à 2 ml und die passenden Kanülen dazu“, so die Apothekerin. Das Problem: „Dummerweise sehen die Lieferverträge die Verordnung dieser Art von Spritzen und Kanülen für Endverbraucher nicht vor. Es wird ein Kostenvoranschlag gefordert.“
Am besten noch europaweit ausschreiben……
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