Das Amtsgericht Gießen hat am 23. November 2017 für den Lebensschützer und das Nazirecht geurteilt und gegen das Informationsrecht der Frauen von heute. Mein Kopf gehört mir – hatte eine Demonstrantin auf ein Pappschild geschrieben. Aber was da rein kommt – darüber wollen vor allem braune und lebensfeindliche Kreise in Deutschland mitreden.
Man glaubt es kaum, was heute alles im Namen des Volkes möglich ist. Seit rund 40 Jahren engagiere ich mich mit anderen Frauen gemeinsam im Kampf um sexuelle Selbstbestimmung – eine unendliche Geschichte. Um klerikalen Lebensschützern die Lufthoheit im Internet zu sichern, verhängte eine Richterin eine Geldstrafe von 6000 Euro.
Die Ärztin Kristina Hänel ist in 1. Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie ratsuchenden Frauen die Möglichkeit eröffnete, sich sachlich und unvoreingenommen zu informieren.
Informationen sind heute im Internet eigentlich nur noch über die österreichische Interseite GYNmed zu bekommen. Sogar in Polen ist es einfacher Informationen über Abbrüche zu bekommen. Dort existiert eine Art Code, mit dem Ärzte in Zeitungen für die Familienplanung werben. Niemand regt sich auf, obwohl dort die Lebensschützer sogar an der Regierung sind.