Equal Pay Day

Der Equal Pay ist in diesem Jahr sogar schon am 18. März – es geht also voran. Im letzten Jahr war es der 19. März und wir Frauen mussten auch schon bis zum 23. März für umme arbeiten, während Männer vom 1. 1. eines Jahres an Kohle machten. Ich denke es liegt u.a. am Mindestlohn, dass es etwas voran geht.  Es ist zwar so: je niedriger der Lohn – je geringer die Lohnlücke – also bei Aldi an der Kasse verdienen die Frauen nur ein bisschen schlechter als die Männer.  Aber seit dem z.B. auch im Friseur-Handwerk und im Einzelhandel der Mindestlohn gezahlt werden muss, holen die Frauen deutlich auf. Am größten ist die Lohnlücke bei den Hochqualifizierten: bis zu 35 % verdienen männliche Führungskräfte mehr als die weiblichen.

Mein Lieblingsfilm zu Equal Pay Day ist „Made in Dagenham“ auf Deutsch „We want Sex(equality)“ aus dem Jahr 2010. Er erzählt die Geschichte der Näherinnen aus der Fordfabrik in Dagenham Mitte der 60er Jahre. Die Frauen erkämpften am Ende Verbesserungen für alle Frauen in Großbritannien. Los ging es als den Näherinnen ein paar Cent Lohnerhöhung vorenthalten werden sollte. Politisch spielte  Arbeitsministerin Barbara Castle (Labour Party) eine zentrale Rolle.
Der Film von Nigel Cole ist bei YouTube zu finden.

Patent auf den Begriff „Sonne“

Durch Zufall bin ich auf eine Kuriosität gestoßen, die sich nur Anwälte ausdenken können. Abmahnschreiben von Anwaltskanzleien haben ja auch schon das Urheberrecht in Verruf gebracht.  Nun geht es um die Bezeichnung bzw. die Marke „Sonne“, die die Münchner Hofpfisterei sich 1996  hat schützen lassen.  Da mich der Vorgang empört, gebe ich hier einen Text einer abgemahnten Bäckerei wieder:
„Seit Anfang März 2017 bereichert ein reines Dinkelvollkornbrot mit Sonnenblumenkernen unser Sortiment“, schreiben die BäckerInnen auf ihrer Homepage. „Den naheliegenden Namen „Dinkel-Sonne“ mussten wir leider ändern, da die Münchener Hofpfisterei andere Bäckereien abmahnt, wenn sie Backwaren mit dem Begriff  „Sonne“  im Namen verwenden. Trotz Hinweis, dass es sich bei uns um weniger als 300 verkaufte Brote handelt und unser Dinkel-Kastenbrot nun wirklich nicht mit der runden 2Kg-Pfister Öko-Sonne verwechselt werden kann, müssen wir als „Aufwandsentschädigung“ an die beauftragte Münchener Anwaltskanzlei über 2.300,- Euro zahlen! Dafür hat sozusagen eine(r) unserer BäckerInnen 2 Monate umsonst gearbeitet. Nun könnten wir unser Brot „Stern der Freiheit“ nennen, was aber eher zu Verwirrung führen würde. Deshalb haben wir uns für das weniger spektakuläre Dinkel-Sonnenblumenkern entschieden.“
2000 Euro sind allerdings ein Schnäppchen, denn wie auf Wikipedia zu lesen ist, sollen Kleinbäckereien auch schon zum Zehnfachen verknackt worden sein. Der Markenkrieg um die bayerische Sonne war  2013 in eine neue Runde gegangen und viele Bäckereien hofften, dass das Landgericht München dem Markenspuk ein Ende setzen würde. Tat es aber nicht.
Das Landgericht München I gab der Hofpfisterei in Teilen in seinem Urteil aus dem Frühjahr 2014 Recht. Nachzulesen u.a. auf www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-um-brotmarke-sonne.
Die Hofpfisterei hat in Berlin inzwischen (laut Wikipedia) 13 Filialen. Da kann man verstehen, dass andere Bäckereien – zumal regionale Handwerks- Bio-Vollkornbäckereien mit besserer Qualität –  dem Expansionstrip im Weg sind. Denn es ist nicht alles gold, was bei dem bajuwarischen Bäcker glänzt. Die Hofpfisterei lässt in der Regel ihr Brot von München nach Berlin transportieren (auch nicht wirklich öko). Es wird aber aus dem Süden nicht nur fertiges Brot angeliefert, sondern – nach Aussage gewöhnlich gut unterrichteter Kreise – gerne auch mal eingefrorene Teiglinge. Wenn diese dann im Laden fertig gebacken werden, sind die Brote natürlich „ofenfrisch“. Da wünsche ich doch guten Appetit!

Punktsieg für Fundamentalisten

Der lange Arm der Lebensschützer oder sollte ich besser  „Müttermörder“ schreiben, reicht weit bis in die SPD-Bundestagsfraktion hinein. Nun hat die SPD-Fraktion nach viel Druck aus Kreisen der christlichen Fundamentalisten doch sich auf die Seite der Frauenhasser geschlagen und ihren Gesetzentwurf zur Änderung des § 219a zurückgezogen. Sie wollen mit der CDU ( ha, ha, ha,) eine Lösung erarbeiten. Bis wann haben sie nicht verlautbaren lassen. Die AFD wird es freuen. Ihrer aktivierenden Bevölkerungspolitik wird im Internet immer weniger Information gegenüber stehen. Demnächst haben die Müttermörder sogar die Lufthoheit im Internet. Sie schreckten ja schließlich noch nicht einmal davor zurück, den Bischof von Limburg wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen anzuzeigen! Und der hatte lediglich die Adressen von Beratungsstellen im Netz stehen – noch nicht einmal das wird von den Frauenhassern geduldet und die Sozen unterstützen so etwas.

B G H zementiert

Der Mensch ist in erster Linie männlich, urteilt der Bundesgerichtshof -heute am 13.03. 2018 – und findet, die Frauen sollen sich nicht so anstellen, wenn sie ignoriert werden zum Beispiel als Kundinnen einer Bank.

Die Sprache ist das Haus des Denkens und mein Haus ist keine Bruchbude! Diesen Satz der ehemaligen Intendantin des rbb zitiere ich immer gern, wenn es darum geht, dass wer nicht mitgesprochen wird, auch nicht mitgedacht wird.
Der Sprachgebrauch sei nun mal so, dass alle Menschen männlich sind,  sagen die BGH Richter, die nicht alle männlich sind. Ja, wie entwickelt sich denn so ein Sprachgebrauch, bitte schön?  Indem Gerichte ihn zementieren? Wohl kaum.
Wenn ich hier auf dem Land mit der weiblichen Form ankomme, dann wird schon geguckt und die Notarin redet solange Drumherum bis die Verkäuferin nichts mehr dagegen hat, zum Verkäufer gemacht zu werden. Wohlgemerkt die Notarin bezeichnet sich selbst als Notarin und nicht als Notar! Und die Landfrauen reden von sich selbst ausschließlich in der männlichen Form. Wenn Kuchenbäcker für ein Landfrauen-Café gesucht werden, dann sind nicht die Ehemänner gemeint!

Ich ergänze übrigens seit vielen Jahren auf allen Formularen immer ein „in“ – egal ob es sich um einen Überweisungsträger handelt oder einen Antrag auf einen neuen Personalausweis! Gegen diese handschriftliche Korrektur haben bislang weder Klarschriftleser noch Mitarbeitende von Einwohnermeldeämtern etwas gehabt. Höchstrichterlicher Sprachgebrauch hin oder her