Ziel des Festjahres 2021 ist es, jüdisches Leben sichtbar und erlebbar zu machen und dem erstarkenden Antisemitismus etwas entgegenzusetzen. Als mein Beitrag dazu bringt der Bayerische Rundfunk in der Reihe „br wissen“ mein Feature über das Leben des Bankiers Samuel Oppenheimer um 1700 herum.
Samuel Oppenheimer war der Finanzier des Habsburger Kaisers Leopold. Er war Hofjude bzw. Hoffaktor der ersten Generation. Ende des 17. Jahrhunderts begann der Handel mit Wechseln und auch die ersten „Badbanks“ entstanden. Samuel Oppenheimer hat fast alle Kriege des Habsburger Kaiserhauses mit Hilfe seines ausgeklügelten, europaweiten Netzwerks vorfinanziert. Doch der Kaiser bezahlte selten Oppenheimers Rechnungen pünktlich, und so musste sich der Hoflieferant seinerseits die Gelder leihen, um die Lieferungen für Heer und Hof zu bezahlen. Oppenheimers System basierte vor allem auf seinem guten Ruf. Als er im Mai 1703 im Alter von 72 Jahren in Wien starb, löste das ein Erdbeben in der Finanzwelt der damaligen Zeit aus.
br wissen, 17. Mai 2021 um 9.00 Uhr – danach auch im podcast.
Agathe

Corona in F-Town
Der Inzidenzwert nähert sich in Flensburg der inkriminierten Zahl von 200 an. Die Corona-Positiven stammen zu über 50% aus Betrieben inklusive der Kontaktpersonen, die sowieso schon in Quarantäne waren. Mit 20 % schlagen Altenheime zu Buch. Außerdem gelten 30 Mutanten als identifiziert.
Die Lage in den Krankenhäusern ist angespannt, weil Flensburg auch Kranke aufnimmt, die normalerweise in Husum oder Niebüll versorgt werden. Dort ist seit dem Corona-Ausbruch Aufnahmestop. 140 Personen gelten inzwischen als Corona positiv – über 2000 Menschen sind in Quarantäne. Flensburg liegt auf Platz 48 und Pinneberg auf Platz 46 der Hotspotliste. Im LKR Pinneberg sind es nach wie die Altenheime, während es in Flensburg die Betriebe sind. Im LKR SL-FL ist eine Kita-Notbetreuung in Schleswig dazu gekommen, deshalb sind wir wieder leicht über 40.
Die 15 km Begrenzung ist für ne Stadt wie Flensburg eigentlich kein Problem. Nur wenn die Flensburger nicht raus dürfen, dürfen wir aus dem umgebenden Landkreis da auch nicht rein!
§ 219a Informationsverbot!
Da die Ärztin Kristina Hänel keine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch mehr auf ihre Website stellen darf müssen es halt andere tun. Auch die sogenannte Novelle des §219a hat keine Änderung beim Informationsverbot gebracht. Die Lage in Deutschland verschärft sich langsam aber sicher. Eine staatliche Finanzierung von Abteibungen hat es übrigens in Deutschland noch nie gegeben. Die Kosten wurden entweder über Spenden finanziert oder aber die Betroffenen mussten das Geld selbst aufbringen. Auch die sogenannte Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen wird immer weiter eingeschränkt. Es gibt inzwischen ganze Landstriche, in denen Ärzte aus Angst oder Überzeugung keine Abbrüche mehr vornehmen. Und Krankenhäuser zumal wenn sie in kirchlicher Trägerschaft sind, weigern sich gerne. Nur mit viel Druck lässt sich selbst in „gottlosen“ Gegenden ein Angebot aufrecht erhalten.
Gesetzliche Voraussetzungen
Für einen legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
benötigen Sie entweder eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer nach §219StGB bzw. §7SchKG anerkannten Beratungsstelle oder eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nach §218StGB.
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